Sehr geehrte Frau Schneider,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.
Mit Bedauern hören wir von Ihrer sicher nicht einfachen persönlichen Situation. Wie Sie wissen, richtet sich das Arbeitslosengeld II nach der Bedürftigkeit der Antragssteller. In einer „Bedarfsgemeinschaft“, wie etwa Ihrem Haushalt, stehen beide Partner füreinander mit ihrem Einkommen und Vermögen ein. Je nach Höhe des Einkommens, also auch der Rente, mindert sich daher der Betrag, der an Arbeitslosengeld II gewährt wird.
Anhand Ihrer Rente und ggf. auch anderer Einkommen prüft die Arbeitsagentur, ob Ihre Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf eine sogenannte „Aufstockung“ hat. Wenn Sie keinen Anspruch zugestanden bekommen, liegt Ihr Einkommen offensichtlich über der Grundsicherung.
Wegen möglicher Zusatzleistungen für gesundheitliche Vorkehrungen empfehlen wir Ihnen, Ihre Krankenversicherung anzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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