Sehr geehrter Herr Meder,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zur Altersfeststellung von Minderjährigen haben die Behörden – insbesondere die Jugendämter – auch heute schon die Möglichkeit, ärztliche Untersuchungen zu veranlassen.
In der aktuellen Debatte erklärte Bundesinnenminister de Maizière für die Bundesregierung: „Die belastbare Feststellung des Alters ist eine zwingend notwendige Maßnahme, um die rechtlich gebotene Unterscheidung zwischen der Behandlung als Kind oder Jugendlicher auf der einen und als Erwachsener auf der anderen Seite vornehmen zu können. Die Unterscheidung hat auch zu Recht weitreichende Konsequenzen für den jeweils Betroffenen. Ob im Asylverfahren, bei Fragen der Unterbringung oder bei Fragen der Abschiebung: Jugendliche und Kinder werden gegenüber Erwachsenen privilegiert behandelt. Das ist auch richtig so, setzt aber umgekehrt zwingend voraus, dass eine Altersfeststellung – und nicht nur eine pauschale Feststellung der Minderjährigkeit - auf belastbarer Basis erfolgt.“
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/...
Ob weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, wird die kommende Bundesregierung entscheiden.
Röntgenstrahlen sind potenziell schädlich für Patient und Arzt. Um die Strahlendosis so gering wie möglich zu halten, überprüft der TÜV die Röntgengeräte regelmäßig – vor Inbetriebnahme, spätestens alle fünf Jahre und nach wesentlichen Änderungen. Patientinnen und Patienten entscheiden grundsätzlich selbst, ob geröntgt wird oder nicht – so wie Patienten bei jeder ärztlich vorgeschlagene Behandlung entscheiden, ob sie durchgeführt werden soll oder nicht. Zudem müssen Ärzte entsprechende fachliche Voraussetzungen erfüllen, um röntgen zu dürfen. http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/qualitaetssicheru...
Genauso können Patientinnen und Patienten frei wählen, welche Arztpraxis sie aufsuchen. Auch kann man den Arzt wechseln, wenn kein Vertrauen zu den Behandlungsmethoden besteht. Im Falle des Verdachts auf unangemessene medizinische Behandlungen können gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse Beschwerde einlegen. Das Patientenrechtegesetz von 2013 verpflichtet Krankenkassen, die Interessen der Patienten zu unterstützen.
Wer Fragen zu ärztlichen Behandlungen hat, kann sich auch an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Die UPD beantwortet - online, telefonisch und vor Ort – medizinische und rechtliche Fragen kostenlos. https://www.patientenberatung.de/de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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