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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Renate Jordan am 27. Juli 2015
8517 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Befristeter Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich schätze Ihre Arbeit sehr und hoffe dass Sie mir weiterhelfen können.
ich bin mit einem sachlich befristeten Vertrag seit 16.10.2009 bis 30.09.2015 bei der Justiz in Rheinland Pfalz in Teilzeit beschäftigt. Der Vertrag ist deswegen befristet, da ich als Vertretung für eine andere Justizbeschäftigte, die nach § 28 TV-L Sonderurlaub gewährt bekommen hat, eingesetzt bin. Von Anfang an wurde mir in Aussicht gestellt, dass mein Vertrag 2015 weitergeht, allerdings nur mündlich. Nun wurde mir mitgeteilt, dass mein Vertrag doch nicht entfristet wird, wegen der Haushaltslage. In den Medien wird berichtet, über viele Millionen Euro welche überall ausgegeben werden, da kann es doch nicht sein, dass meine Stelle aus Kostengründen gestrichen wird. Das kann der "Normalbürger" leider nicht nachvollziehen. Auch ich bin auf meine Arbeit angewiesen.Ich bin 57 Jahre alt und habe keine guten Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt. Dies stellt in meinen Augen eines besondere Härte dar. Vielleicht können Sie, als die von mir gewählte Volksvertreterin noch etwas bewirken, damit mein Vertrag doch noch entfristet wird. Die Entfristung wurde vom Justizministerium abgelehnt. Ich würde mich über eine positive Rückantwort sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
R. Jordan

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. Juli 2015
    1.

    Liebe Renate,

    wenn sich die Bundeskanzlerin hier einmischen würde,
    wäre das das Ende von Recht und Demokratie.

    Ein mündlich geschlossener Vertrag bzw. eine mündlich
    getätigte Zusage, müssen in beiden Fällen
    eingehalten werden.

    Nur werden Sie den Beweis nicht führen können, dass
    Sie eine mündliche Zusage erhalten haben. Und wenn
    doch, wird man argumentieren, dass der besagte
    Mitarbeiter nicht befugt war, Ihnen eine solche
    Zusage zu machen.

  2. Autor Gabriele Klein
    am 30. Juli 2015
    2.

    .... Wo ist das Problem? Treten Sie ein... in die Partei, hören Sie sich um... ...ob es vielleicht Möglichkeiten gibt, sich in die Justizabteilung des deutschen Fernsehens versetzen zu lassen. Da gibts genügend zu tun und Geld zu Hauf......

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeit...

  3. Autor Erhard Jakob
    am 28. August 2015
    3.

    Gabriele,
    es gilt:

    *Beziehungen schaden
    nur dem, der keine hat.*

    Wenn die Renate keine Beziehungen hat,
    kommt sie nie ins Fernsehen und schon
    gar nicht in die *Justizabteilung*.

    Es gilt weiter:
    *Reich bleibt reich und
    arm bleibt arm.*

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