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Abstimmungszeit beendet
Autor Ralph Elst am 14. Januar 2009
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Bildung

Begabtenförderung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

meine Frage an Sie betrifft den Bereich Bildung insbesondere die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung.
Mein Sohn -Oliver Elst - hat an der Hochschule für Gestaltung in Pforzheim nach Prüfung der "besonderen künstlerischen Begabung" die Zugangsberechtigung erhalten. Die schulische Ausbildung meines Sohnes ist die mittlere Reife und er steht vor dem Abschluss der Ausbildung zum Karossefriemodellbaumechanikers bei der Fa. Opel AG (Notendurchschnitt bis jetzt: 1,75).
Um seine Chancen zur Aufnahme des Studiums im Bereich Transportation Desighns an der Hochschule gewahrt zu wissen habe ich Nachforschung über Stipendien und Förderungsmöglichkeiten angestellt.
Bei der Recherche musste ich feststellen, daß bei den Stipendien des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (Aufstieg durch Förderung ) eine zweijährige Berufspraxis neben der Ausbildung nachzuweisen ist. Bei den elterunabhängigen BAFÖG eine 3-jährige Berufspraxis erforderlich ist.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für einen Begabten mit abgeschlossener Berufsausbildung Fördermittel zu bekommen. Die wirtschaftlich Situation der Eltern lässt durch Scheidung der Eltern eine 100% Finanzierung nicht zu. BAFÖG -Berechnung haben eine Förderung zu 100% ausgeschlossen. Wie kann man hier seitens der Bundesregierung Hilfestellung bekommen?
Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und verbleibe

mit frerundlichen Grüßen

Ralph Elst