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Abstimmungszeit beendet
Autor Sándra Fehér am 27. Februar 2018
6386 Leser · 2 Kommentare

Gesundheit

Beiträge für freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Guten Tag allen die dies lesen,
nach vielen Jahren als Empfängerin von Sozialleistungen zur Existenzsicherung hab ich mich aufgemacht und mich zum 1.1.18 hinaus gewagt, leider mit der bitteren Feststellung, dass es ein finanzielles Desaster ist. Mit dieser Selbständigkeit von monatlichen knapp 600,00€ wird mir ein Beitrag zu fGK von rund 270,00€ auferlegt, die die Existenz wiederum gefährden. (Habe zwei Kinder bin ledig) Die Krankenkassen mit denen ich um eine Härteprüfung ins Gespräch ging, gaben mir zur Antwort, dass der Gesetzgeber dies zu verantworten hat, ihnen selbst die Hände gebunden sind. Der Beitragsbemessungssatz ist zu hoch vor allem hier für den Osten. Ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von monatl. rund 1500,00€ ein Traum und ich denke hier komme ich auch zum Anliegen. Was ist, wenn dem nicht so ist, wenn das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nur einen geringeren Betrag aufweist, wenn er von diesem Bemessungswert weit unterhalb liegt, dann ist die selbstätige Arbeit nichts wert oder gibt es bald eine neue Regelung, die dieses System neu durchdacht und anpassungsfähig an die realen Einkommen der Tätigkeiten mit einbezieht? Werden sie bitte im Haushaltsprogramm diese fikitven Annahmen von Entgeltern, die so nicht der Wirklichkeit entsprechen ändern? Könnten sie diese Regelung, die zur Zeit über die Beiträge zur freiwilligen GK entscheiden neu konstatieren und dementsprechend senken, so dass auch die freien Tätigkeiten lukrativ sind und ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen ohne davon zu erkranken (psychische Belastungen lt. neuen Erkenntnissen ermöglichen weitere physische Erkrankungen)?

Dafür danke ich ihnen sehr!

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  1. Autor Bea Schmidt
    am 27. Februar 2018
    1.

    Liebe Frau Fehér, es ist gut, dass Sie dies aufgegriffen haben. Es ist nicht einzusehen, wieso man in einem Angestelltenverhältnis mit ca. 170 Euro versichert ist - und Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich diesen Beitrag teilen; man aber selbständig mit kleinem Einkommen, mit welchem man gerade so über die Runden kommt und niemandem auf der Tasche liegt, 270 Euro hinlegen muss. Kommt noch hinzu, dass man bei dieser Einkommenshöhe im Falle eines Falles nicht einmal Krankengeldzuschlag in Anspruch nehmen kann, dies geht nur bei höherem Einkommen. Mit niedrigem Einkommen wird man von der Politik wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt. Was in Deutschland läuft, verbuche ich den Bürgern gegenüber langsam aber sicher unter Apartheid.

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