Sehr geehrte Frau Pollmer,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seit 2004 müssen Empfänger von Betriebsrenten volle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragszahlungen beginnen mit der Auszahlung beziehungsweise mit der Rentenphase des Vertrages. Sie laufen über zehn Jahre, wenn eine Kapitalauszahlung erfolgte. Das Bundes- verfassungsgericht hat diese Rechtslage ausdrücklich bestätigt.
Grundsätzlich ist es so, dass die betriebliche Altersvorsorge trotz der Beitragspflicht eine solide Zusatzabsicherung bietet. Zum einen wird die Auszahlung durch den Insolvenzschutz gewährleistet und zum anderen können Förderungen des Staates in Anspruch genommen werden.
Die Feststellung der Beitragspflicht ist Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen. Es empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse beziehungsweise der zuständigen Aufsichtsbehörde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit noch deren rechtliche Bewertung vornehmen kann und darf.
Noch ein Hinweis: Sie könnten Ihren Vertrag auch in einer persönlichen Beratung durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Weitere Informationen: https://www.verbraucherzentrale.de/home
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Juli 2014
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am 09. Juli 2014
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am 15. Juli 2014
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am 15. Juli 2014
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am 19. Juli 2014
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