Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Beitrag zur GKV für Rentner
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Bitte erklären Sie den Rentnerinnen und Rentnern warum sie den gleichen Beitrag zur GKV wie abhängig Beschäftigte zahlen müssen ( allgemeiner Beitragssatz), obwohl der Versicherungsumfang für Rentnerinnen und Rentner geringer ist.
Es besteht kein " gesetzlicher Krankengeldanspruch"
Vielen Dank im Voraus.
Bernhard Schneider
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