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Beantwortet
Autor B. Lutterjohann am 25. Oktober 2011
11292 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Beitragsbemessungsgrenze nach unten nicht nach oben - Entlastung für viele, Belastung für wenige

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe eine Frage zur Beitragsbemessungsgrenze. In der derzeitigen Form führt sie nur dazu, dass ein paar Gutverdiener entlastet werden.

Mein Vorschlag: Die Beitragsbemessungsgrenze sollte unten einsetzen, dass man erst ab einem bestimmten Einkommen (meinetwegen 1000 Euro) Sozialbeiträge zahlen muss. Das würde nicht nur die Gerinverdiener entlasten, die dann gar keine Sozialbeiträge mehr zahlen müssten, sondern fast alle, weil bei einem Einkommen von 1500 brutto nur für die letzten 500 Euro gezahlt werden müsste.
Das hieße dann wirklich "Mehr brutto vom netto".

Die Grenze nach oben sollte im Gegenzug komplett abgeschafft werden. Wer so viel verdient kann auch viel zahlen! Wie man die Privatversicherten an der Solidarität beteiligt wäre dann zu überlegen. Entweder Sonderbeiträge oder eine Bürgerversicherung für alle ohne Grenze nach oben.

So wäre sicher das Ganze auch finanzierbar.

Das erwähnte "Mehr brutto vom netto" wäre nicht nur ein leerer Wahlkampfsatz von Ihrer Partei oder der Ihres Koalitionspartners. Es wäre erreicht für viele Menschen.

Viele Grüße

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. November 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lutterjohann,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich legt die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen jedes Jahr durch eine Verordnung fest. Wie die Anpassung ausfällt, hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne- und -gehälter des vorvergangenen Jahres ab.

In der Rentenversicherung stellt die Beitragsbemessungsgrenze (2011: monatlich 5.500 Euro in den alten und 4.800 Euro in den neuen Ländern) auch eine Bemessungsgrenze für die nachfolgende Leistung, also für die Rente, dar. Gemäß dem Versicherungsprinzip richten sich Leistungsansprüche nach der Höhe der geleisteten Beiträge.

Grundgedanke dabei ist, dass alle Beschäftigten und Unternehmen nach ihrem Leistungsvermögen unser solidarisches Sozialsystem finanzieren. Bezieher höherer Einkommen könnten sich über eine rein betriebliche und / oder private Altersvorsorge absichern.

Es ist richtig, dass ein Arbeitnehmer, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient (derzeit 5.500 Euro), einen prozentual geringeren Anteil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muss als ein Arbeitnehmer, der unterhalb dieser Grenze liegt. Andererseits erwirbt derjenige, der darüber liegt, keinen höheren Rentenanspruch.

Das Sozialversicherungssystem in Deutschland bietet jedem Versicherten finanziellen Schutz vor den Lebensrisiken und ihren Folgen. Zum Beispiel bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfällen am Arbeitsplatz, Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Das gilt auch für Angehörige und Hinterbliebene des Versicherten.

Dahinter steht der Gedanke des „Gebens und Nehmens“, nämlich dass jeder Versicherte mit eigenem solidarischen Handeln den Anspruch erwirbt, im Notfall selbst die Unterstützung der Gemeinschaft zu erhalten und auch einfordern zu dürfen. Dieses „Sozialstaatsprinzip“ ist im Grundgesetz verankert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Bernd Pfeiffer
    am 26. Oktober 2011
    1.

    Sicher ein prüfbarer Vorschlag,Herr Lutterjohann,aber der Wahlkampf ist eine andere Sparte und was danach ist wird oft genug vergessen.
    Ich habe hier jedenfalls festgestellt,das außer lobenden Worten der Beantwortungsverfasser oder Sie liegen da richtig,keine direkte Reaktion auf gute Vorschläge erfolgt.Hinweise mit Links werden auch Sie abspeisen und das war es denn,denn einen Einspruch Euer Ehren,gibt es hier nicht.

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