Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Belohnungssystem - komplette Kapitulation
Wir (der deutsche Steuerzahler) zahlt also Flüchtlingen denen es möglich ist zurück zu kehren, pro Familie 3000 Euro und noch vieles mehr?
Das Asylsystem ist also gescheitert.
Müssten nicht laut Asylrecht die , dessen Asylgrund erlischt, von unseren Regierenden zurück geschickt werden? Ohne zusätzliche Gelder?
Wahrscheinlich ist es noch die billigste Variante.
Aber noch eine Frage. Werden bei den Rückkehrern wenigstens
die Identitäten (Fingerabdrücke ) festgestellt?
Den in diesen Land sind ja mehrere Identitäten bei Asylbewerbern nicht strafbar.
https://www.welt.de/regionales/nrw/article170423383/Minis...
Warum ist das nicht strafbar?
Kommentare (7)Schließen
am 04. Dezember 2017
1.
am 04. Dezember 2017
2.
am 04. Dezember 2017
3.
Kommentar zu Kommentar 3 am 05. Dezember 2017
4.
am 06. Dezember 2017
5.
am 12. Dezember 2017
6.
am 22. Dezember 2017
7.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.