Sehr geehrte Frau Scheffer,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Verhinderung von Altersarmut ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb gibt es die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“. Sie hilft vor allem älteren Menschen ab 65 Jahren. Auch wer dauerhaft voll erwerbsgemindert, insbesondere von Geburt oder früher Jugend an schwerstbehindert ist, erhält ab Volljährigkeit die Leistungen dieser Grundsicherung. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch Zwölf. Sie ist zu unterscheiden von der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, die sich an Erwerbsfähige zwischen 15 und 65 Jahren richtet. Hiermit ist das „Arbeitslosengeld II“ gemeint, auch als „Hartz-IV“ bezeichnet. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Zwei. Sozialhilfe und Grundsicherung werden aus Steuern finanziert und sichern das Existenzminimum für die jeweiligen Personengruppen.
Sie erwähnen mehrfach das Wort „Zwangsgrundsicherung“. Dieser Begriff existiert nicht. Im Gegenteil: Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Jeder Mensch, der sich also nicht selbst helfen kann und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat in Deutschland einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Sozialleistungen. Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen sollen deshalb nicht nur Armut verhindern, sondern dem Leistungsberechtigten auch eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Andererseits muss jeder, der mit dem Geld der Steuerzahler in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen, seine Situation zu verbessern. Sozialhilfe und Grundsicherung leisten daher Hilfe zur Selbsthilfe.
Hiervon zu trennen sind staatlich finanzierte Zahlungen für Opfer von Gewalttaten. Für sie sorgt der Staat im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Die Leistungen des OEG richten sich nach dem sogenannten Bundesversorgungsgesetz. Mehr Informationen dazu finden sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zu den geforderten Korrekturen an den Regelsätzen in der Grundsicherung lesen Sie bitte auch die Antwort auf die Frage von Frau Gruber vom 25. Januar (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/24679#id_answer...).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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