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Beantwortet
Autor C. Jedlitzky am 01. Mai 2017
11941 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlt nicht: warum Sozialrecht und Zivilrecht

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich bin auf Grund massiver gesundheitlicher Einschränkungen seit Januar 2013 nicht mehr erwerbstätig, bekomme seit 2014, vorerst weiter befristet bis Juni 2018 die volle Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung, habe derzeit einen Grad der Behinderung von 50 und habe im Juli 2013 bereits die Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger Versicherung beantragt.
Leider ohne Erfolg.
Für mich stellt sich die Frage, warum wir in Deutschland für die Berufsunfähigkeit zweierlei Maß haben: Sozialrecht und Zivilrecht und warum z. B. das Bundesjustizministerium hier keinen Handlungsbedarf sieht, wenn wir der Tatsache in’s Auge sehen müssen, dass mittlerweile mehr als 50 % der Berufsunfähigkeitsanträge im Zivilrecht abgelehnt werden!? Dies kann weder in Ihrem Sinne und erst recht nicht im Sinne des Versicherten (wie mir) sein. Solche Versicherungen sollen doch eigentlich den Versicherungsnehmer absichern und vor Altersarmut bewahren und nicht hineinstürzen. Bei mir werden aktuell keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt! Der Lebensunterhalt ist schwierig geworden! Ich leide ohne Übertreibung an Existenzangst und Angst vor Altersarmut!
Ich habe einen Anwalt bemüht, der im Februar 2015 bereits Klage beim Landgericht Siegen eingereicht hat, leider ist scheinbar auch hier ein Urteil noch in sehr weiter Ferne.
Warum lässt der Staat so etwas zu, schließlich fliesst doch auch die Versicherungssteuer in die Staatskassen.
Der WDR Südwestfalen hat über mich bereits einen Beitrag gedreht und am 30.03.2017 ausgestrahlt. Einfach mal anschauen:
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=8305538...
oder https://youtu.be/jiQfPLmFNQY

Lassen Sie solche Zustände nicht mehr zu!

Ich danke Ihnen und hoffe auf Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Jedlitzky

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. Juni 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jedlitzky,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir haben großes Verständnis für Ihre derzeit schwierigen Lebensumstände. Wie Sie in Ihrem Schreiben dargelegt haben, gelten für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und für Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Dass Sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund Sozialrecht erhalten, bedingt deshalb nicht automatisch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir können Ihre Aussage nicht bestätigen, dass „mehr als 50 Prozent der Berufsunfähigkeitsanträge im Zivilrecht abgelehnt“ werden. Die Ablehnungsquoten der einzelnen Versicherungsunternehmen sind sehr unterschiedlich. Gerade größere Versicherer haben deutlich geringere Ablehnungsquoten. Deshalb gibt es derzeit keine Bestrebungen, am bestehenden Rechtssystem Änderungen vorzunehmen.

Ihre Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen zunächst im Wege eines Schlichtungsverfahrens oder nun gerichtlich durchzusetzen, ist zeitaufwändig und nervenaufreibend. Im Zivilrecht tragen beide Parteien grundsätzlich die für sie vorteilhaften Tatsachen vor. Deshalb kann Ihre Versicherung Gutachten anführen, denen zufolge Ihr Anspruch nicht bestünde.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Einzelfälle nicht beurteilen oder bewerten können. Wir wünschen Ihnen ein baldiges und positives Ende des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung