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Abstimmungszeit beendet
Autor Rudi Volkmer am 23. März 2016
9874 Leser · 11 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bestands- und Vertrauensschutz

Bei ca. 8 Mill. Direktversicherungs-Geschädigten reden wir von 10 % der deutschen Bevölkerung, die schmerzlich getäuscht wurde. Wer hier von "ein wenig Ausschuß ist immer" spricht, muss sich gefallen lassen, dass dies auch für Wahlergebnisse gilt. Auch hier wird dann auf "Bestands- und Vertrauensschutz" einmal von der Wählerseite her verzichtet.

Was gedenkt die Regierung zu tun, um diese Ungerechtigkeit rückgängig zu machen?

Kommentare (11)Schließen

  1. Autor Konrad Stieger
    am 23. März 2016
    1.

    Wer braucht noch eine der alten Parteien? Die SPD hat uns, nicht zu vergessen, in Zusammenarbeit mit den "Grünen", so richtig über den Tisch gezogen und die anderen Parteien freuen sich mit ihnen.
    Immer in der Hoffnung, daß enttäuschte SPD-Wähler sich nun einer anderen Altpartei zuwenden.
    Das wird so nicht funktionieren.
    Der Wähler vergißt nicht, daß, zum Beispiel, nur die gewerblichen Mitarbeiter immer das volle Risiko tragen müssen. Wen hat die Agenda-Politik getroffen? Abgeordnete? Beamte? Richter? Wohl nicht.
    Kurzarbeit und Gehaltsverzicht zur Firmenrettung, Leiharbeit und anschließende Arbeitslosigkeit kennt kein Staatsdiener. Über die Finanzierung der zukünftigen Pensionslasten schweigen unsere Politiker.
    Scheint kein Problem zu sein.
    Notfalls haben wir ja noch die Rentner, die scheinbar die wirtschaftlich stärkste Gruppe in Deutschland darstellen.
    Motto: Wer wenig hat, kann auch gut abgeben. Die Anderen brauchen ihr Geld selber. Ja dann!

  2. Autor Peter Robitzsch
    am 28. März 2016
    2.

    Vertrauensschutz gibt es offensichtlich nur für Politiker und deren "Dunstkreis". Für den normalen Bürger gilt dieser nicht. Wenn selbst der "Wissenschaftliche Dienst" des Bundestags 2013 das GMG für zulässig hält (dafür werden 12 A4-Seiten benötigt - WD 9-3000-042/13) aber mit keinem Blick den "Vorsorgenden Bürger" mit einem "Nichtvorsorgenden Bürger" vergleicht - darf schon gefragt werden, was da für "Wissenschaftler" tätig waren?

  3. Autor Bernhard Krüger
    am 20. April 2016
    3.

    Bei dem zugrundeliegenden Beschluss des GMG-Gesetzes mit der Enteignungs-Auslegung § 229 SGB V haben sich nahezu alle Politiker von SPD, Grünen und CDU/CSU von der Versicherungslobby zusammen mit einigen „Insider-Parteifreunden“ über den Tisch ziehen lassen.
    Nun, Fehler passieren mal und können korrigiert werden.
    Das ist bisher nicht geschehen und wird konsequent von den wenigen Verursachern dieses Problemgesetzes mit Hilfe des wissenschaftlichen Dienstes und formaljuristischen Methoden verhindert!!! Bevölkerung und Politiker, die sich kümmern wollen und nach Lösungen suchen, werden mit allen Mitteln desinformiert und daran gehindert!!

    Von dem zutiefst empfundenen Unrecht sind ca. 8 Millionen Direktversicherte betroffen. Nach extrem langer geduldiger Wartezeit im Vertrauen auf Gerechtigkeit in unserem Rechtstaat organisieren sich jetzt die Betroffenen zur Gegenwehr:

    "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht" (Bertolt Brecht)

    „Der Denkzettel kommt, den Wahltag ist Zahltag.“ In Wut und Empörung wollen sich zirka 10 Millionen Geschädigte mit Familienangehörigen als Protest-Wähler bei der Bundestagswahl solidarisieren!!

    Schade, dass die etablierten Parteien zu keinem Selbstreinigungsprozess fähig sind, in ihrer Überheblichkeit sich deshalb selber gefährden und die Gesellschaft spalten.

  4. Autor Uwe Brunke
    am 20. April 2016
    4.

    Seit jetzt über 12 Jahren verlangt der Gesetzgeber KV- und Pflegebeiträge incl. Arbeitgeberanteil für die Auszahlung einer Direktversicherung für die Dauer von 10 Jahren. 8 Mio. Bürger, die privat fürs Alter vorgesorgt haben, werden durch unsere Krankenkassen nach der Auszahlung der Direktversicherung mit fast 20% Beiträgen abgezockt und enteignet. Dieses ist eine soziale Ungerechtigkeit, weil durch das GKV-Modernisierungs¬gesetz (GMG) ab 2004 jeglicher Vertrauensschutz willkürlich ausgeschlossen wurde. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich nicht durch Gehaltsverzicht fürs Alter vorgesorgt. Grundlage für das GMG war die Finanzlage der GKV auf Kosten der Rentner zu sanieren. Die einflussreiche Lobbyistenorganisation der GKV hat an dem Gesetz mitgearbeitet. Die zukünftig Betroffenen wurden vorsichtshalber von der Gesetzesänderung zu ihren Ungunsten nicht informiert, weder von den ArbG noch den Versicherungen. Es hätte ja massenhaft Kündigungen bzw. Beitragsfreistellungen geben können. So erfährt man erst mit der Auszahlung über die zusätzliche Belastung der fast 20%-igen Auszahlungskürzung. Allerdings ist das perfide daran, wer privat krankenversichert ist, der bekommt die Direktversicherung beitragsfrei ausgezahlt. Das stinkt doch zum Himmel und ist nicht gerecht. Man kommt sich vor wie ein Bürger zweiter Klasse.
    Wo bleibt da die soziale Gerechtigkeit, wenn man von der Politik immer hört "Verträge sind einzuhalten". Das gilt scheinbar nicht für vorsorgende Arbeit-nehmer. Unsere Politiker verstecken sich hinter den Bestätigungen unserer obersten Gerichte. Sie haben aber überhaupt keine Vorstellung, was es bedeutet diese zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge für eine Kürzung der zusätzlichen Altersversorgung zu bezahlen. Für das angesparte Kapital fällt die Verzinsung aus.
    Zu verantworten hat das vor allem die SPD mit den Grünen, die das 2004 mit dem GMG durchgebracht haben. Die 8 Mio. Betroffenen vergessen das bei der nächsten Bundestagswahl 2017 nicht!

  5. Autor Hüseyin Sahin
    am 20. April 2016
    5.

    Als ich vom GKV-Modernisierungsgesetz 2004 zum erstem mal hörte, sagte ich mir, ich habe meine Direktversicherung vor 21 Jahren abgeschlossen, meine Versicherung trifft es bestimmt nicht. Was für einen Irrtum. Ich zahle jetzt teilweise mehr als doppelten Beitrag. Dieses Geld fehlt mir jetzt. Dafür muss ich mit fast 71 Jahren Jobben gehen. Danke Rot Grün!

  6. Autor Hüseyin Sahin
    am 20. April 2016
    6.

    Als ich vom GKV-Modernisierungsgesetz 2004 zum erstem mal hörte, sagte ich mir, ich habe meine Direktversicherung vor 21 Jahren abgeschlossen, meine Versicherung trifft es bestimmt nicht. Was für einen Irrtum. Ich zahle jetzt teilweise mehr als doppelten Beitrag. Dieses Geld fehlt mir jetzt. Dafür muss ich mit fast 71 Jahren Jobben gehen. Danke Rot Grün!

  7. Autor Norbert Wichmann
    am 20. April 2016
    7.

    Es ist so traurig, traurig, dass unsere Kanzlerin vor ein paar Tagen das Grundgesetz im Zusammenhang mit der religiösen Freiheit in Erinnerung gebracht hat. Traurig, das der persönliche Bestandsschutz, Artikel 14, im Zusammenhang mit GMG §229SGGBV seit 12 Jahren.... nicht erwähnt wird! Liebe Frau Merkel, wie können Sie in der Sache Ihr Volk, ca.8 Mil. Wähler, vergessen? Sie und Ihre Regierung treiben diese Versicherungsgeschädigten in die Fänge neuer Parteien! Das ist das Traurigste.

  8. Autor Ursula Hollwedel
    am 20. April 2016
    8.

    Die anderen etablierten Parteien sind genauso wenig wählbar wie SPD und Grüne: Horst Seehofer hat zusammen mit Ulla Schmidt das GMG maßgeblich ausgeheckt!

  9. Autor Gerhard Kieseheuer
    am 20. April 2016
    9.

    Unsere Direktversicherung muss beitragsfrei gestellt werden!
    Unsere Kapitallebensversicherung ist kein Versorgungsbezug!
    Damit fällt die Versicherung nicht unter § 229 SGB V:
    Hier werden nur Versorgungsbezüge geregelt!
    Unser gespartes Geld unterliegt auch nicht dem BetrAVG..Hier heißt es:
    Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen ein!
    Diese Vorsorgezusage ist Hauptbestandteil des Urteils des
    BVerFg 1 BvR 1660/08.
    Das Gesundheitsministerium schreibt- - - eine Direktversicherung kann beitragspflichtig sein, wenn sie eine Einkommensersatzfunktion darstellt.
    Für unsere Kapitallebensversicherung haben wir Steuern und Abgabenbezahlt.
    Alle Bestimmungen und Urteile richten sich nur auf die arbeitgeberfinanzierte
    und gemischtfinanzierte Direktversicherung!
    Nicht aber auf die arbeitnehmerfinanzierte Kapitallebensversicherung.

    Hier nimmt der Stärkere den Schwächeren einfach die private Altersvorsorge ab.

  10. Autor Manfred Stauss
    am 20. April 2016
    10.

    Wer vorsorgt wird enteignet. Pauschal versteuerte Beiträge vom Nettogehalt ohne Arbeitgeberanteil sind keine Versorgungsbezüge! Privatversicherte Politiker entziehen sich der Solidargemeinschaft. So wird aus der Demokratie wieder ein 'rechts' Staat!

  11. Autor Erhard Jakob
    am 21. April 2016
    11.

    Manfred,
    ich würde hier weniger von `rechts´ Staat sprechen
    sondern mehr von Unrechtsstaat!

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