Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Kultur, Gesellschaft und Medien
Bestattung eines Sünders
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in Hinblick auf den Feiertag *Christi - Himmelfahrt*
hätte ich gern folgende Frage an Sie gestellt:
*Kann die Kirche bzw. ein Pfarrer die Bestattung
eines Christen bzw. Menschen verweigern,
der sich schlimmer Vergehen
(z. B. sexueller Missbrauch von Kindern, Urkunden-
fälschung, Falschbeurkundung im Amt,
Hochverrat, Mord usw.)
schuldig gemacht
hat?*
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.