Sehr geehrter Frau Malin,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Spenden an gemeinnützige Organisationen werden in Deutschland keineswegs besteuert, sondern man kann sie sogar als Sonderausgabe von der Steuer abziehen.
Die Übernahme von Patenschaften für bedürftige Kinder im In- und Ausland ist sehr wichtig und verdient große Anerkennung, da sie vielen Kindern die Chance auf ein besseres Leben eröffnet.
Üblicherweise zahlt man bei Auslandspatenschaften die Beiträge für das Patenkind an eine inländische, steuerbegünstigte Körperschaft. Sie leitet die Beiträge dann ins Ausland weiter. Diese Spenden kann man als Sonderausgabe geltend machen.
Auch bei einer direkten Spende an eine Organisation im Ausland besteht die Möglichkeit, sie steuerlich geltend zu machen. Die Organisation muss ihren Sitz im EU- oder EWR-Ausland haben und die gleichen Voraussetzungen wie eine deutsche Organisation erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Juni 2013
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