Sehr geehrte Frau Mayer,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wie Sie wissen, hat die Regierungskoalition beschlossen, ein Betreuungsgeld für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes einzuführen. Und es besteht kein Anlass, daran etwas zu ändern. Das Betreuungsgeld ist zusammen mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen fester Bestandteil einer Politik für die Wahlfreiheit von Eltern.
Zum August 2013 wird es einen Rechtsanspruch geben für alle diejenigen, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren haben wollen. Das ist eine große Aufgabe für die Kommunen. Der Bund beteiligt sich maßgeblich an der Finanzierung.
Aber Eltern sollen auch Wahlfreiheit erhalten. Wer keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, soll als Ausgleich das Betreuungsgeld erhalten. Es soll gleichzeitig mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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