Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Ina Friedrich am 17. Juni 2013
10699 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Betreuungsgeld

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Ich habe zwar schon einige Beiträge zum Thema Bereuungsgeld gelesen, möchte jedoch auch noch etwas dazu schreiben.
Meine Tochter wurde im Januar 2012 geboren und soll nach Ihrer Auffassung also kein Betreuungsgeld erhalten.
Ich habe jetzt einen § 27 Absatz 5 Satz 1 gefunden, indem steht, dass man Betreuungsgeld erhält, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurde. Was stimmt nun?
Außerdem: Sie haben das Gesetz eingeschränkt, indem sie die Auszahlung nur für Ein- bis Dreijährige gewähren und erst ab dem August 2013. Soweit ist das ja o.k.- aber dann noch Kinder auszuschließen, die in dieses Raster fallen schührt nur Wut, Neid und Missgunst. Außerdem kann so eine Vorgehensweise nicht rechtens sein! Auch wir können dieses Geld brauchen und ein bürokratischer Aufwand ist die Auszahlung an ALLE ja wohl wirklich nicht! Ich hoffe also, dass dieses Gesetz nachgebessert wird, zur Gleichberechtigung aller!

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 20. Juni 2013
    1.

    Das war mir nicht bekannt, stimmt aber laut Drucksache 17/11404 des deutschen Bundestages vom 7.11.12.
    „(3) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. August 2012
    geborene Kinder gezahlt. Bis zum 31. Juli 2014 beträgt das Be-
    treuungsgeld abweichend von § 4b 100 Euro pro Monat.“

    Das ist natürlich genauso ungerecht, wie die Einberechnung des Geburtstermins bei der Rente. Die Begründung rerscheint auf fadenscheinig.

  2. Autor Christl Wiederer
    am 27. Juni 2013
    2.

    Schön kompliziert das Gesetz, damit ja niemand durchblickt. Warum kann man nicht einfach sagen, das Gesetz tritt am 01.08.2013 in Kraft und alle Kinder ab einem Jahr bekommen das Betreungsgeld (sofern sie nicht in eine Kita gehen).
    Aber das geht bei unseren Politikern nicht, das ist zu teuer!
    Jetzt ist der Verwaltungsaufwand schuld. Was mutet man den Bürgern eigentlich noch zu.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 05. Juli 2013
    3.

    Richtig ist, dass Gesetze häufig nicht klar
    eindeutig und leicht verständlich
    abgefasst werden.

    Warum eigentlich? Na, weil die Rechts-
    anwälte auch leben wollen!

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.