Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Betreuungsgeld
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Ich habe zwar schon einige Beiträge zum Thema Bereuungsgeld gelesen, möchte jedoch auch noch etwas dazu schreiben.
Meine Tochter wurde im Januar 2012 geboren und soll nach Ihrer Auffassung also kein Betreuungsgeld erhalten.
Ich habe jetzt einen § 27 Absatz 5 Satz 1 gefunden, indem steht, dass man Betreuungsgeld erhält, wenn das Kind nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurde. Was stimmt nun?
Außerdem: Sie haben das Gesetz eingeschränkt, indem sie die Auszahlung nur für Ein- bis Dreijährige gewähren und erst ab dem August 2013. Soweit ist das ja o.k.- aber dann noch Kinder auszuschließen, die in dieses Raster fallen schührt nur Wut, Neid und Missgunst. Außerdem kann so eine Vorgehensweise nicht rechtens sein! Auch wir können dieses Geld brauchen und ein bürokratischer Aufwand ist die Auszahlung an ALLE ja wohl wirklich nicht! Ich hoffe also, dass dieses Gesetz nachgebessert wird, zur Gleichberechtigung aller!
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Kommentare (3)Schließen
am 20. Juni 2013
1.
am 27. Juni 2013
2.
am 05. Juli 2013
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.