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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor F. Brückner am 25. Juni 2013
11033 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Betreuungsgeld

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

lt. dem neuen Gesetz erhalten Kinder die ab dem 1. August 2012 geboren sind und 15 Monate alt sind ab dem 1. August 2013 Betreuungsgeld, wenn sie zu hause betreut werden. Allerdings kann kein Kind das am 1. August 2012 geboren wurde bereits im August 2013 15 Monate alt sein! Warum erhalten nicht alle Kinder, die zu hause betreut werden und unter 3 Jahren sind das Betreuungsgeld? Unser Sohn wurde im Mai 2012 geboren und wäre im August 2013 genau 15 Monate alt! Doch durch diese Stichtagsregelung gehen wir wie viele andere Eltern leer aus! Es wäre schön, wenn diese Regelung nochmals überdacht wird oder für diese Fälle eine Ausnahmeregelung existieren würde!

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Brückner

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Sylke Reuter
    am 10. Juli 2013
    1.

    Sehr geehrte Dr. Angela Merkel

    Ich bin Alleinerziehende Mutter. Möchte gerne Arbeiten,nur leider sind die Kindergarten Betreuungen hier bei uns in Schwäbisch Hall-nicht gerade gut.Um Beruflich für mich und meinem Kind zu Sorgen.Zu mal ich möchte nicht auf Dauer Sozial Hilfe Angewiesen sein. Man hört immer das sich dies Ändert.Doch mir scheint es das dies nur In Groß Stätten ist.Ich Arbeite in Wohnheim oder im Mobilen dienst. Da sind es Unterschiedliche Arbeitszeiten(Leider)--Ich mache diesen Beruf aber sehr sehr gerne.Der Kinder Garten macht aber erst um 7 Uhr auf--ich müsste um 6 Uhr an Fangen.Also früh um 5,20 Uhr zur Tages Mutter Kind Abgeben.Dann die Zeit von 13.30---22.30 Uhr die ich dann Arbeite.Kind im Kindi Tages Mutter holt sie--dort Schläft sie bis 23 Uhr.Es ist ein Hin und Herr und Stresst auch die kleinen.Meine Frage ist.Für Berufstätige Mütter währe es schön wenn die Öffnung Zeiten im Kindergarten schon um 5.30--bis 18 Uhr---die könnten doch Auch in Schicht System Arbeiten.Und es währen Wieder Kindergärtnerin neue Einzustellen. Die haben eh zu viel Freizeit.Unser Kindergarten hat bei 43 Kindern 4 Voll Zeit Tanten und 2 Halb.Und wenn die nur mit den Vorschülern einen Ausflug machen-(Vorschulkindern 9 stück) Gehen alle Tanten in den Ausflug und Berufstätige Mütter können schauen was wir mit den Kindern Machen.Genau so wie Lehrgänge--in der Pflege schaut man das immer welche im Wohnheim sind da muss man Lehrgänge meist auf zwei mal verteilen.Aber im Kindi wenn die Kindergärtnerin einen haben--wird der Kinder Garten geschlossen für die Anderen--und das mehr Mals. So was macht mein Arbeit Geber auch nicht mit.So oft--der glaubt mir das noch nicht mal. Es muß Bessere ÖFFNUNG ZEITEN GEBEN:Und wenn der Kindi Geschlossen ist---wegen Lehrgänge--Dann nicht alle Betreuer Auf ein mal.Denn so kann ich mit Gutem Gewissen nicht Arbeiten gehen.

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