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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Betreuungsgeld
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
lt. dem neuen Gesetz erhalten Kinder die ab dem 1. August 2012 geboren sind und 15 Monate alt sind ab dem 1. August 2013 Betreuungsgeld, wenn sie zu hause betreut werden. Allerdings kann kein Kind das am 1. August 2012 geboren wurde bereits im August 2013 15 Monate alt sein! Warum erhalten nicht alle Kinder, die zu hause betreut werden und unter 3 Jahren sind das Betreuungsgeld? Unser Sohn wurde im Mai 2012 geboren und wäre im August 2013 genau 15 Monate alt! Doch durch diese Stichtagsregelung gehen wir wie viele andere Eltern leer aus! Es wäre schön, wenn diese Regelung nochmals überdacht wird oder für diese Fälle eine Ausnahmeregelung existieren würde!
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Brückner
Kommentare (1)Schließen
am 10. Juli 2013
1.
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