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Abstimmungszeit beendet
Autor Wolfgang Töpfer am 29. Juli 2013
10312 Leser · 1 Kommentar

Familienpolitik

Betreuungsgeld

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großem Interesse habe ich die kontroversen Debatten um das Thema Betreuungsgeld verfolgt. Die Wahlfreiheit von Eltern, ihr Kind entweder einer Kindereinrichtung anzuvertrauen oder das Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen, finde ich gut.
Nicht gut finde ich die sehr willkürlich erscheinende Festlegung des Stichtages 1. August 2012, ab dem Kinder, für die das Betreuungsgeld beansprucht werden kann, geboren sein müssen. Die Aussage einerseits, dass der Anspruch auf Betreuungsgeld für Kinder bis zu ihrem dritten Lebensjahr besteht und andererseits jedoch nur für Kinder, die nach dem 1. August 2012 geboren sind, erscheint mir in sich nicht schlüssig und nicht dem Gleichstellungsgrundsatz unserer Verfassung entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Töpfer

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. August 2013
    1.

    Hier möchte ich Herrn
    Dr. Wolfgang Töpfer
    Recht geben.
    .
    Wenn das Gesetz 2013 in Kraft tritt, dann sollte
    der Stichtag auf den 1.1.2014 festgelegt
    werden.
    .
    Alles andere wäre nach meinem
    Rechtsempfinden ungerecht.

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