Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Betreuungsgeld Zahlung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Ich habe einen kleinen Sohn der im August 2012 geboren wurde. Dazu muss ich noch sagen, dass mein Mann bis hetzt noch keine Elternzeit genommen hat. Jetzt meine Frage an Sie: Steht uns deswegen das Betreuungsgeld erst ab dem 15 Monat zu? Laut dem Bescheid von der Stadt Kaiserslautern wird ab dem 15. Monat gezahlt.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Mareike Meis
Kommentare (1)Schließen
am 06. November 2013
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.