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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas Flath am 19. Oktober 2015
7654 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Betrifft Flüchtlingshilfe!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.
Es geht um wichtige Organisatorische Dinge im Bezug auf Flüchtlinge.
Sehr gerne würde ich Ehrenamtlich helfen. Ich glaube aber das , es nicht Richtig ist. ich betreibe einen Hausmeisterservice nebenbei das heißt ich habe noch ein Arbeitsverhältnis. Wir müssen sehen das wir alle Kosten erwirtschaften. Ich habe nichts dagegen wenn wir helfen den müll zu Entsorgen da die Kommunen schon Überlastet sind. Aber wir möchten das Bezahlt haben. Dafür sollte sich die Regierung stark machen. Wenn ich lese, das ich kostenlos oder Ehrenamtlich Müll entsorgen soll, Frage ich mich für was Zahle ich Steuern. Wir würden sehr gerne bei dem Problem helfen aber es muss Bezahlt werden. Wir spenden für Viele Menschen und auch in der Ganzen Welt! Wir spenden für Menschen in Deutschland die Behinderte Menschen haben! Da sie sonst keine Unterstützung finden.! Wir spenden für Krebskranke Kinder , da die Eltern nicht mehr wissen wo Sie das Geld Hernehmen sollen. Und jetzt sollen wir Kostenlos , für das Versagen von Landesregierungen noch zusätzlich Bluten. Bitte Bezahlen Sie uns Ordnungsgemäß für diese Arbeiten. Dann werden auch Sie ein starkes Volk an ihrer Seite haben. Denn die Regierungen die diese Menschen zu diesen Aktionen gezwungen haben müssen Zur Rechenschaft, Entmachtung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 20. Oktober 2015
    1.

    Es gibt bezahlte Arbeit und Ehrenamt.
    Bund, Länder und Gemeinden wären gar nicht in der Lage, die Ehrenamtlichen einzustellen.
    Im Ehrenamt gibt es nur die Bezahlung von Kosten, die für das Ehrenamt anfallen, z.B. die Erstattung der Fahrtkosten.

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