Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Fundament unseres Rentensystems ist der Generationenvertrag. Er ist ein gesellschaftliches Übereinkommen zwischen Alten und Jungen, zwischen heutigen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Die heutige Generation verpflichtet sich darin „vertraglich“, durch ihre Beiträge die Rente der vorausgehenden Generation zu sichern, die in ihrem aktiven Arbeitsleben selbst Beiträge gezahlt hat.
Die Bundesregierung hat vor einem Jahr den Rentendialog gestartet. Sie und die im Bundestag vertretenen Parteien diskutieren gegenwärtig über eine Rentenreform und Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmut. Erste konkrete Vorschläge für eine Reform des Rentensystems hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen vorgelegt.
Mehr zum Rentenreformpaket: http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/r...
Die Diskussion um die Anerkennung von Familienzeiten ist noch nicht abgeschlossen. Vor kurzem erklärte die Bundeskanzlerin: „Hier ist eine große Diskussion im Gange, weil es unterschiedliche Bewertungen von Erziehungszeiten gibt. Das ist richtig für die Kinder, die vor 1992 geboren wurden, und für Kinder, die nach 1992 geboren wurden.“ Auch Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, fielen bereits unter die Absenkung des Rentenniveaus. „Deshalb ist hier die Not am größten, und deshalb werden wir hier an dieser Stelle auch etwas tun", so die Kanzlerin.
Übrigens: Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,25 Prozent, also mehr Beitrag als Eltern.
Die Entscheidung für oder gegen Kinder treffen Menschen zunächst für sich – mit allen Konsequenzen. Der Staat unterstützt die Entscheidung für Kinder in vielfältiger Weise, durch Kindergeld, steuerliche Förderungen, Elterngeld, Bafög oder Kinderzuschlag bei Hilfebedürftigkeit – um nur einige Beispiele zu nennen.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und soll die Grundversorgung für jedes Kind in Deutschland von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr sichern. Seit 2010 sind es monatlich für das 1. und 2. Kind 184 Euro, für das 3. Kind 190 Euro und für das 4. Kind 215 Euro.
Es gibt heute Kindergeld für rund 17 Millionen Kinder. Das sind allein 2012 Ausgaben in Höhe von 40,8 Milliarden Euro, davon rund 2,5 Milliarden Euro für die Entlastung durch den Kinderfreibetrag. Standen 1998 im Bundeshaushalt 41,2 Milliarden Euro für familienpolitische Leistungen zur Verfügung, waren es 2011 bereits 65,3 Milliarden Euro.
Zudem hat die Bundesregierung ein Programm für den Ausbau der Kinderbetreuung der Unter-Dreijährigen verabschiedet, für das allein der Bund mehr als vier Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Mehr Informationen zum Kindergeld erhalten Sie unter folgenden Webadressen: http://www.familien-wegweiser.de/
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kinder...
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=3576.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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