Liebe Frau Merkel,
Die Berichte über Berluskoni in Sachen "Illegale Einreise" hat in mir die folgende Frage geweckt:
Illegal ist immer eine Art einer Straftat egal wo und was. Warum werden dann illegal Einreisende dann als "BEWERBER" bezeichnet ?
Ein sogenannter Bewerber darf in Deutschland ganz legal den Sozialstaat über Jahre betrügen, in unbegrenzter Höhe (wenn er abgelehnt wird) und sogar auf kosten der Betrogenen gegen die Betrogenen über Jahre klagen.
Ein abgelehnter Bewerber kann doch also nur ein Sozialbetrüger und Staftäter sein!
Ansonsten könnte doch einen Steuerflüchtigen als "Steuerbewerber im Ausland" bezeichnen und ein Hartz 4 Empänger der sich noch ein Euro in die Tasche verdient als "Arbeitsbewerber" bezeichnen und auch Straffrei bleiben.
Frage 1: wo ist der Unterschied zwischen einen Bewerber und einem Betrüger ?
Frage 2: warum muß ein abgelehnter Asylbewerber nicht seine Zeche zahlen aber jeder andere (wenn er einen deutschen Pass hatt) zur Kasse gebeten wird?
Frage 3: wenn Asylbeweber ihre Herkunft bewußt verschleiern, und somit offiziell ist, daß sie nur betrügen wollen warum bekommen sie dann Steuergelder bis zum St. Nimmerleinstag ?
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.