Sehr geehrte Frau Michalowski,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder neu und nachvollziehbar berechnet. Da das Bundesverfassungsgericht zudem angemahnt hat, dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung dazu ein Bildungspaket vorgelegt.
Der erste Gesetzentwurf wurde vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber abgelehnt. Nachdem die Vermittlungsbemühungen daraufhin in einer ersten Runde gescheitert sind, soll das Hartz-IV-Paket im Vermittlungsausschuss nun erneut verhandelt werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Unstreitig ist, dass zum Bildungsangebot auch die Teilhabe an Kultur, Sport und sonstigen Freizeitaktivitäten gehört. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ein entsprechendes "soziokulturelles Teilhabebudget" vor. Leistungsberechtigte Kinder sollen Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen können. Dabei ist unerheblich, ob ein Verein oder ein Unternehmen die Leistung anbietet. Damit ein Kind das Vereins-, Kultur- oder Ferienangebot nutzen kann, muss der Leistungsanbieter über diese Leistung einen Vertrag mit der Grundsicherungsstelle bzw. Kommune abgeschlossen haben.
Mit freundlichem Gruß Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 31. Januar 2011
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.