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Beantwortet
Autor R. Michalowski am 03. Januar 2011
16651 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Bildungspaket für alle?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich möchte ihnen gerne eine Frage stellen.
Warum ist es den Bundesländern nicht möglich, die Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche von Hartz IV Familien zu unterstützen?

Das Bildungspaket ist noch nicht abgesegnet, aber die Stadt Oldenburg übernimmt auf Antrag die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen. Hier werden auch Ausnahmen gemacht, nur weil eine Tanzschule nicht im e.V. eingetragen ist, werden die Kosten nicht übernommen. Es finden wieder Ausgrenzungen statt. Wird das Bildungspaket abgesegnet, werden nicht alle Hartz IV Familien dieses Paket beanspruchen können.

Anbei die Kopie einer Rückantwort der Stadt.

"Ihr Antrag auf Übernahme der Mitgliedsbeiträge für ihre Tochter...

Sehr geehrter Herr ...,

ich habe ihren Antrag auf eine freiwillige Leistung der Stadt Oldenburg (Oldb) für die Übernahme der Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche in Sportvereinen für 2010 vorliegen. Ihre Tochter... besucht die Tanzschule ...

Die Stadt Oldenburg fördert Mitgliedschaften in einem Sportverein. Angebote von Anbietern mit Erwerbsinteresse können nicht gefördert werden. Daher kann ich ihrem Antrag für eine finanzielle Unterstützung für den Besuch der Tanzschule ... leider nicht entsprechen."

Bekommt das Bildungspaket von von der Leyen eine Chance, sollten alle Kinder und Jugendliche unterstützt werden. Egal ob Verein oder nicht Verein. Die Hauptsache ist doch, man kann es belegen, das man Mitglied ist und seine Mitgliedsbeiträge bezahlt.

Frau Bundeskanzlerin: Werden sie dieses Bildungspaket von
von der Leyen so absegnen? Für mich ist dieses Paket unvollständig.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß
R. Michalowski

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Februar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Michalowski,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder neu und nachvollziehbar berechnet. Da das Bundesverfassungsgericht zudem angemahnt hat, dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung dazu ein Bildungspaket vorgelegt.

Der erste Gesetzentwurf wurde vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber abgelehnt. Nachdem die Vermittlungsbemühungen daraufhin in einer ersten Runde gescheitert sind, soll das Hartz-IV-Paket im Vermittlungsausschuss nun erneut verhandelt werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Unstreitig ist, dass zum Bildungsangebot auch die Teilhabe an Kultur, Sport und sonstigen Freizeitaktivitäten gehört. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ein entsprechendes "soziokulturelles Teilhabebudget" vor. Leistungsberechtigte Kinder sollen Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen können. Dabei ist unerheblich, ob ein Verein oder ein Unternehmen die Leistung anbietet. Damit ein Kind das Vereins-, Kultur- oder Ferienangebot nutzen kann, muss der Leistungsanbieter über diese Leistung einen Vertrag mit der Grundsicherungsstelle bzw. Kommune abgeschlossen haben.

Mit freundlichem Gruß Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 31. Januar 2011
    1.

    Was mich angeht, kann ich die Meinung der Stadtverwaltung nachvollziehen. Erstens sind es Steuergelder, die freiwillig
    ausgegeben werden können. Das heißt, es besteht
    kein Rechtsanspruch. Und Zweitens geht es darum,
    dass es sich um keinen e.V. handelt.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Stadt die Kosten,
    ausgereicht an einen e.V., ganz anders abrechnen
    kann als an einen Gewerbetreibenden.

    Allerdings kann ich auch Sie -R. Michaloowski- verstehen.
    Für Sie ist es doch egal, ob die Mitgliedsbeiträge an
    einen Gewerbetreibenden oder an einen e.V.
    entrichtet werden müssen.
    .
    So gesehen bin ich schon
    auf die Antwort gespannt.

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