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Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas Klotz am 17. August 2016
8208 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bin ich Deutscher

Sehr geehrte Frau Merkel,
bitte helfen Sie mir. Bis vor kurzem war ich mir sicher die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen immerhin steht diese ja im Personalausweis. Nun aber bin ich mir da gar nicht mehr so sicher. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wie aber soll ich das nachweisen ich habe ja nur den Personalausweis. Das ist wenn man mir nicht glaubt? Gelte ich vielleicht sogar in manchen Teilen der Welt als Staatenlos? Was hat das mit dem Staatsangehörigkeitsausweis auf sich? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Als Besitzers eines Deutschen Personalausweises in Spanien lebend mache ich mir sehr große Sorgen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Klotz

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor S. G.
    am 18. August 2016
    1.

    Das ist vollkommen richtig, sie sind genauso wie die meißten deutschen Staatenlos. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Abstammung als Abkömmling eines Deutschen beantragen, erhalten sie diese. Bis heute gibt es noch keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten Nationen. Nach wie vor ist und bleibt Deutschland ein besetztes Land, wie Obama unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Der Prozess sich die deutsche Staatsangehörigkeit beglaubigt zu bekommen ist allerdings um einiges kompizierter, als dass ich es hier aufschreiben möchte. Nur wozu wollen Sie diese Staatsangehörigkeit? Die Vermutung dass ihre Staatsangehörigkeit wohl deutsch ist, welche ihr Reisepass sowie ihr Personalausweis durch die BRD bekundet wird, sollte in Spanien allen Behörden anerkannt werden.

  2. Autor Norbert Stamm
    am 24. August 2016
    2.

    Hatten Sie denn je Probleme mit spanischen Behörden, denen Ihr Personalausweis oder Pass nciht als Nachweis, dass Sie Deutscher sind, genügt hätte?

  3. Autor Norbert Stamm
    am 29. August 2016
    3.

    Dazu hab ich mal bei Wikipedia nachgeschaut:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsau...

    Dort ist ein gelber Schein abgebildet. Im Text steht u. a. :

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich dann verlangt, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist. So wird er in einigen Bundesländern zur Ernennung zum Beamten benötigt, was allerdings keine in Deutschland allgemeingültige Praxis ist; teilweise wird allein auf Grundlage eines Reisepasses oder Personalausweises mit Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit verbeamtet. Beispielhaft sei weiter der Fall genannt, dass ein Deutscher die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen oder das Kind adoptieren möchte und dieses dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen würde. Ferner dient das Dokument bei Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit auch zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber ausländischen Behörden, bei denen um Entlassung aus der fremden Staatsangehörigkeit nachgesucht wird.
    Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise, Soldbücher (Wehrmachtsausweis), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.

  4. Autor Norbert Stamm
    Kommentar zu Kommentar 1 am 29. August 2016
    4.

    Jeder Bundesbürger hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
    Nach dem Grundlagenvertrag wurden 1973 beide deutsche Teilstaaten Mitglieder der UNO und damit allseits als Staaten anerkannt. Allerdings mit eingeschränkter Souveränität, insofern die Allierten Vorbehaltsrechte weiterbestanden. Ob diese mit der Vereinigung beider Staaten 1990 bzw. mit den Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz mit USA und Großbritannien am 02.08.2013 außer Kraft gesetzt wurden, ist umstritten (Der Historiker Josef Foschepoth bestreitet dies). Außerdem ist die Feindstaatenklausel bislang nicht aus der UN-Charta gestrichen.

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