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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor N. Kaya-Schlingemann am 16. April 2012
9971 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Bitte um Ihre Hilfe

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

ich lebe mit mein 2 Kinder eine davon ist zur 100% behindert, mein Sohn ist Epileptiker allein. Im Jahr 2001 haben wir mit mein Ex-Mann eine Wohnung gekauft, nun sind wir geschieden, durch Krankheit der Kinder ist die Ehe gescheitert. Bei Scheidungsurkunde hat mein Ex-Mann mich ins Ohr gehauen. Nun nach 2 Jahre später will er jetzige Wohnung die ich und Kinder wohnen zwangsversteigern, ich bin damit nicht einverstanden, trotz sämtliche Atteste für die Gesundheit der Kinder und mein Situation, hat das Sozialgericht den Zwangsversteigerungstermin vorverlegt, wie der Ex-Mann sich gewünscht hat, Ich bin in der Wohnung mit Eigentümer, Ist die Entscheidung vom SGericht gerechtfertig? Beim Sozialreferat Amt f. Wohnung, Wohnungssuchende,vorgemerkt, leider die Angebote vom Sozialreferat ist unzumutbar, da meine Tochter geh Behinderung, Hilfsbedürftig ist und Höhenangst hat, trotz dem bekomme ich Angebote ab dem 5 Stockwerk bis Aufwärts teilweise keine Lift. Meine Frage wäre gibt dazu keine Gesetze Alleinerziehende Mutter (mit Behinderten und Sorgenkinder) besondere Rechte? Ich muss bis ende August 2012 die Wohnung frei geben. Bitte helfen Sie mir und meine Kinder,

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüßen

Nuray Kaya-Schlingeman

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 23. Mai 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kaya-Schlingemann,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrer Lebens- und Wohnsituation geben können. Die offenbar gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung können wir ebenfalls nicht beurteilen.

Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben in der Regel einen guten Überblick, wie Ihnen und Ihren beiden behinderten Kindern am besten zu helfen ist.

Kostenlose Rechtsberatungen bieten häufig auch kirchliche Beratungsstellen an, zum Beispiel das Diakonische Werk oder die Caritas.

Für München zum Beispiel kommen in Frage: http://www.caritas-muenchenost-land.de/Page022494.htm

Kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige - H-Team e.V.: http://www.h-team-ev.de/rechtsberatung_text.html

AWO-München Schuldnerberatung: http://awo-münchen.de/index.php?id=212

Auch Behörden bieten kostenlose Beratungen an, zum Beispiel: Beratungshilfe Justiz in Bayern: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahre...

Bürgerinnen und Bürger, die nur ein geringes Einkommen beziehen, und Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigen, können beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen.

Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Das ist allerdings nur möglich, wenn keine anderen zumutbaren Hilfsangebote zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Jugendamt, Schuldnerberatung, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen etc.

Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Es ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen. Den Link zum Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung