Sehr geehrte Frau Kaya-Schlingemann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft zu Ihrer Lebens- und Wohnsituation geben können. Die offenbar gerichtlich angeordnete Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung können wir ebenfalls nicht beurteilen.
Bitte wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben in der Regel einen guten Überblick, wie Ihnen und Ihren beiden behinderten Kindern am besten zu helfen ist.
Kostenlose Rechtsberatungen bieten häufig auch kirchliche Beratungsstellen an, zum Beispiel das Diakonische Werk oder die Caritas.
Für München zum Beispiel kommen in Frage: http://www.caritas-muenchenost-land.de/Page022494.htm
Kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige - H-Team e.V.: http://www.h-team-ev.de/rechtsberatung_text.html
AWO-München Schuldnerberatung: http://awo-münchen.de/index.php?id=212
Auch Behörden bieten kostenlose Beratungen an, zum Beispiel: Beratungshilfe Justiz in Bayern: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/zustand/verfahre...
Bürgerinnen und Bürger, die nur ein geringes Einkommen beziehen, und Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigen, können beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen.
Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Das ist allerdings nur möglich, wenn keine anderen zumutbaren Hilfsangebote zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Jugendamt, Schuldnerberatung, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen etc.
Grundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Es ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen. Den Link zum Gesetzestext finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/berathig/index.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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