Sehr geehrter Herr Kirchner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bundesrat hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (BKA-Gesetz) in der Tat an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Er hat den Entwurf noch im vergangenen Jahr behandelt.
Bundestag und der Bundesrat haben dann am 18. und 19. Dezember 2009 dem Gesetz mit den Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt.
Das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags finden Sie hier (siehe S. 21174 mit Ergänzung ab S. 21297):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16196.pdf
Das Plenarprotokoll des Bundesrats finden Sie hier (siehe ab S. 453):
http://217.79.215.188/dip21/brp/853.pdf
Das Gesetz wurde am 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2008 Teil I Nr. 66) verkündet: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es ist am Tag nach seiner Verkündung, also am 1. Januar 2009, in Kraft getreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.