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Beantwortet
Autor Rudolf Kirchner am 17. Februar 2009
11958 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

BKA-Gesetz im Bundesrat

Hallo Frau Bundeskanzlerin

das BKA-Gesetz, an dem Herrn Schäuble sehr viele lag, ist vom Bundesrat nicht unterstützt wurden. Die Regierung hat es wieder an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Heißt das, Sie hoffen weiterhin, dass das Gesetz so oder so ähnlich durchkommt? Es bestehen doch genug Anhaltspunkte dafür, dass es genug Gründe gibt, warum das Gesetz nicht verabschiedet werden sollte.

So, jetzt konkret meine Frage:

Wie soll und muss Ihrer Meinung nach das Gesetz geändert werden, damit es zustimmungsgfähig ist. Was ist inzwischen aus der Gesetzesvorlage geworden?

mit freundlichen Grüßen

Ihr Rudolf Kirchner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. März 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Kirchner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Bundesrat hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (BKA-Gesetz) in der Tat an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Er hat den Entwurf noch im vergangenen Jahr behandelt.

Bundestag und der Bundesrat haben dann am 18. und 19. Dezember 2009 dem Gesetz mit den Änderungen aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt.

Das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags finden Sie hier (siehe S. 21174 mit Ergänzung ab S. 21297):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16196.pdf

Das Plenarprotokoll des Bundesrats finden Sie hier (siehe ab S. 453):
http://217.79.215.188/dip21/brp/853.pdf

Das Gesetz wurde am 31. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2008 Teil I Nr. 66) verkündet: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf

Es ist am Tag nach seiner Verkündung, also am 1. Januar 2009, in Kraft getreten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung