Sehr geehrte Frau Monteiro,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für viele Krebserkrankungen beträgt der Zeitraum, den man abwartet, um von einer Heilsbewährung sprechen zu dürfen, fünf Jahre. So sehen es die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ vor, eine Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung.
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Versorgung...
Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft fortentwickelt. Zuständig hierfür ist der unabhängige "Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin". Er berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten. Bei neuen medizinisch gesicherten Erkenntnissen stößt er Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung an.
Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ bieten Orientierung für die versorgungsärztlichen Gutachter. Sie müssen im Einzelfall beurteilen, wie hoch der Grad der Behinderung eines Menschen ist. Behinderung definiert der Gesetzgeber so: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ Diese Definition ist nachzulesen im Sozialgesetzbuch IX. Sie orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation.
Bei der Begutachtung geht es allein darum zu klären, in wie weit die Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Sie dient dem Zweck, dort, wo es staatlicherseits möglich ist, behindertenbedingte Einschränkungen zu mildern. So können abhängig von Art und Grad der Behinderung Steuererleichterungen, mehr Urlaubstage oder ein Parkausweis für Behindertenparkplätze gewährt werden.
Festgestellt wird der Grad der Behinderung durch versorgungsärztliche Gutachter. Ihre Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Diese medizinischen Sachverständigen orientieren sich an den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“, die auf abgesicherten medizinischen Erkenntnissen basieren.
Vor diesem Hintergrund sieht es die Versorgungsmedizin-Versorgung sogar ausdrücklich vor, dass jede an Brustkrebs Erkrankte nach Ablauf der Heilsbewährung sich erneut begutachten lassen kann - auch bei gleichbleibenden Symptomen. Denn ein und dieselbe Diagnose kann zu sehr unterschiedlichen Krankheitsverläufen und zu sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen führen. Diese Definition orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. Juli 2015
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