Sehr geehrte Frau Martens,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.
Die öffentlichen Haushalte in Deutschland gehen grundsätzlich sparsam und verantwortungsbewusst mit den Steuergeldern um. Das "Schwarzbuch" des Bundes der Steuerzahler führt Einzelfälle auf, in denen es nach dessen Ansicht zur Verschwendung von Steuergeldern gekommen ist. Das kann den Eindruck erwecken, als stehe Verschwendung auf der Tagesordnung. Dem müssen wir jedoch entschieden widersprechen.
Natürlich kommen in unserer Verwaltung auch Fehler vor – wie überall, wo Menschen arbeiten. Um von Verschwendung oder gar der Erfüllung von Straftatbeständen zu sprechen, bedarf es aber einer eingehenden Prüfung des konkreten Einzelfalles. Dies geschieht auch. Die eigentliche Überwachung der ordnungsmäßen und wirtschaftlichen Verwendung der Steuern führen die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder durch.
Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er prüft auch die Sozialversicherungsträger und das Handeln des Bundes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen er beteiligt ist. Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit achtet der BRH auf die Einhaltung der Gesetze, des Haushaltsplanes und der Verwaltungsvorschriften. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit untersucht er das Verhältnis von Kosten und Nutzen.
Der Bundesrechnungshof richtet sein besonderes Augenmerk auf den Personalaufwand und die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung. Immer größere Bedeutung hat die sachgerechte Erfolgskontrolle, insbesondere bei der Prüfung von Programmen und sonstigen großen Vorhaben. Sie muss die Frage beantworten, ob die Maßnahmen der Verwaltung auch tatsächlich zum beabsichtigten Ziel führen und einer sachgerechten Schlussbewertung unterzogen werden.
Der BRH trägt maßgeblich dazu bei, Mängel auch über den Einzelfall hinaus abzustellen. Er berät die Verwaltung und den Gesetzgeber, hat aber keine unmittelbaren Eingriffsrechte. In den meisten Fällen greifen Verwaltung und Parlament die Empfehlungen des BRH jedoch auf und setzen sie um. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages prüft überdies sorgfältig jeden Rechtsverstoß und jede Form öffentlicher Verschwendung und verfolgt sie weiter.
Weitere Informationen: http://bundesrechnungshof.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. Oktober 2012
1.
am 28. Oktober 2012
2.
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