Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus Rohmeyer am 09. November 2016
8477 Leser · 3 Kommentare

Innenpolitik

Bundespräsident

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin !
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel !

Ich schlage als neuen Bundespräsidenten Herrn Erzbischof Schick (Bistum Bamberg) vor.
Herr Schick hat sich hervorragend für dieses höchste Staatsamt qualifiziert. Dieser Kandidat wäre ein hervorragender Integrator in unserer Gesellschaft. Er vereint alle Tugenden, die ein Staatsoberhaupt haben sollte.
Überparteilichkeit, Integrität, Standhaftigkeit um nur einige zu nennen.
Nachdem bisher alle Bundepräsidenten Parteipolitiker waren und mit Joachim Gauck als ehemaliger evangelischer Pastor erstmals ein Nicht-Parteisoldat das hohe Amt souverän ausgefüllt hat, wäre es an der Zeit, einen katholischen Geistlichen zu nominieren. Er könnte über alle Parteigrenzen hinweg die Persönlichkeit sein, auf die unsere Gesllschaft gewartet hat.

mit freundlichen Grüssen
Klaus Rohmeyer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Broermann, sehr geehrter Herr Rohmeyer,

vielen Dank für Ihre Mails, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Da Sie dasselbe Thema ansprechen, beantworten wir beide gemeinsam.

Leider können wir Ihre Vorschläge zur Wahl des Bundespräsidenten im kommenden Jahr nicht aufnehmen. Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das Wahlverfahren ist im Artikel 54 des Grundgesetzes genau festgelegt.
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlag...

Die Bundesversammlung hat über 1.000 Mitglieder, mehr als jede andere parlamentarische Versammlung in Deutschland. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Das Gremium tagt in der Regel nur einmal in fünf Jahren. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache.

Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 sind die Aufgaben und Befugnisse der Bundesversammlung beschrieben: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entsche...

Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen und tritt spätestens dreißig Tage vor dem Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammen. Der Präsident des Bundestages ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig. Die nächste Versammlung findet am 12. Februar 2017 statt.

Der Bundespräsident muss ein Deutscher oder eine Deutsche sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Weitere Informationen:
http://www.bundestag.de/bundesversammlung
http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Verfas...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 11. November 2016
    1.

    Schon wieder ein Theologe... Davon hatten wir jetzt genug gehabt.
    Soll nicht heissen, dass der Neue katholisch sein kann. Wie wäre
    es denn mit Horst Seehofer hm ??

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