Sehr geehrte Frau Broermann, sehr geehrter Herr Rohmeyer,
vielen Dank für Ihre Mails, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Da Sie dasselbe Thema ansprechen, beantworten wir beide gemeinsam.
Leider können wir Ihre Vorschläge zur Wahl des Bundespräsidenten im kommenden Jahr nicht aufnehmen. Der Bundespräsident wird in Deutschland nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das Wahlverfahren ist im Artikel 54 des Grundgesetzes genau festgelegt.
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlag...
Die Bundesversammlung hat über 1.000 Mitglieder, mehr als jede andere parlamentarische Versammlung in Deutschland. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Das Gremium tagt in der Regel nur einmal in fünf Jahren. Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt ohne Aussprache.
Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2014 sind die Aufgaben und Befugnisse der Bundesversammlung beschrieben: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entsche...
Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen und tritt spätestens dreißig Tage vor dem Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammen. Der Präsident des Bundestages ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig. Die nächste Versammlung findet am 12. Februar 2017 statt.
Der Bundespräsident muss ein Deutscher oder eine Deutsche sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Weitere Informationen:
http://www.bundestag.de/bundesversammlung
http://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Verfas...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. November 2016
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