Sehr geehrter Herr Schwerdt,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie stellen darin die Frage zum Zusammenhang von wirtschaftlichen Interessen und Menschenrechten. Wie Sie wissen, ist die deutsche Wirtschaft in großem Umfang vom Export abhängig. Exporte sichern einen großen Teil von Arbeitsplätzen in Deutschland. In den letzten Jahren war Deutschland Exportweltmeister. Die Förderung der deutschen Exportwirtschaft ist Teil der Außenwirtschaftspolitik der Bundesregierung.
Gleichzeitig ist Achtung und Ausbau der Menschenrechte ein zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung. Deutsche Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben.
Bei der Verfolgung beider Ziele gibt es nicht den von Ihnen geschilderten Vorrang der Wirtschaftsinteressen. Es gilt vielmehr, dass wirtschaftliches Handeln mit der Beachtung der Menschenrechte im Einklang stehen muss.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat erst vor wenigen Tagen in einem Video-Podcast zu diesem Thema Stellung genommen:
http://www.bundeskanzlerin.de/nn_46996/Content/DE/Podcast...
Einen Überblick über das vielfältige Engagement Deutschlands in dieser Frage geben Ihnen die Webseite des Auswärtigen Amtes und der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/The...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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