Sehr geehrter Herr Nitsch,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Handel mit gefälschten Produkten hat sich in den letzten Jahren weltweit zu einem ernstzunehmenden Problem entwickelt. Nach OECD-Studien von 2009 entsteht der Wirtschaft dadurch weltweit jährlich ein Schaden von 250 Milliarden Euro. Rund 67 Prozent der deutschen Unternehmen sind von den Folgen der Produktpiraterie betroffen. Dem Verbraucher muss klar sein: Er erhält beim Kauf von Piraterieware minderwertige Produkte, die unter Umständen sogar gesundheitsgefährdend sein können.
Für die Bundesregierung hat die Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie eine hohe Priorität. Sie setzt sich daher in vielfacher Weise gegen Produktpiraterie ein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden permanent verbessert und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft das Problembewusstsein der Konsumenten geschärft.
Da Kontrolle und rein innerstaatliche Maßnahmen nicht ausreichen, gibt es darüber hinaus Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene. Besonders effizient ist die Beschlagnahme von Fälschungen an der Außengrenze der EU. Das hat auch eine abschreckende Wirkung auf die Käufer.
Die EU nimmt sich des Problems der Produktpiraterie auch in direkten Gesprächen mit anderen Staaten an. Seit 2004 finden regelmäßig Dialogforen zwischen der Europäischen Kommission und China statt. Und es gibt erste Erfolge: China hat sich verpflichtet, stärker gegen lokale Schwarzmärkte in Peking vorzugehen. Aber auch mit Russland und der Ukraine werden besondere Verhandlungen geführt; weitere Gespräche mit Drittstaaten stehen in naher Zukunft an.
2006 entschieden sich auch die Vereinigten Staaten und die Europäische Kommission für eine engere Zusammenarbeit. Weltweit kümmern sich zahlreich internationale Organisationen um den Schutz des geistigen Eigentums. Die World Intellectual Property Organization (WIPO) beaufsichtigt viele internationale Abkommen. Sie bietet Verfahren an, die es Inhabern von Rechten des geistigen Eigentums erleichtern, ihre Rechte durchzusetzen und international zu schützen.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission und die WIPO versuchen aber weiterhin, die Herkunfts- und Transitländer der rechtsverletzenden Produkte zu durchgreifenden Ausfuhrkontrollen zu verpflichten. Denn es gilt, die Produkt- und Markenpiraterie bereits im Ursprungsland zu unterbinden.
>> Fakten über ACTA http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/02/... >> Innovationen gegen Produktpiraterie http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/Wissensc... >> Informationen für Verbraucher http://www.markenpiraterie-apm.de/93-0-Informationen-fuer...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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