Sehr geehrte Schwester Birte,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Verhandlungen der EU mit der Türkei, die im Oktober 2005 begonnen haben, werden ergebnisoffen geführt. Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der Beziehungen zur Türkei, an Reformen und an einer Anbindung des Landes an die EU. Bundeskanzlerin Merkel hat vor kurzem dazu gesagt, dass dazu eine lange Verhandlungsstrecke vor uns liegt: „Ich habe, obwohl ich skeptisch bin, der Fortführung der Beitrittsverhandlungen zugestimmt. … Ich bin dafür, dass wir jetzt ein neues Kapitel in diesen Verhandlungen eröffnen, damit wir auch ein Stück vorankommen.“
Zum jetzigen Stand der Beitrittsverhandlungen: Im Juni 2013 entschied die EU, mit der Türkei die Verhandlungen über das Kapitel 22 – Regionalpolitik – aufzunehmen. Die Verhandlungen werden allerdings erst stattfinden, wenn der jährliche Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur Türkei vorliegt und sich der Rates damit befasst hat. Der Bericht wird Aussagen zur Lage der bürgerlichen Freiheiten in der Türkei enthalten. Für die EU ist die innen- politische Entwicklung ihres Verhandlungspartners Türkei, gerade im Bereich der Grundrechte, von großer Bedeutung.
Was die Religionsfreiheit in der Türkei angeht: Die EU-Kommission hat in ihren jährlichen Fortschrittsberichten zur Türkei die Defizite im Bereich der Religionsfreiheit benannt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, diese Defizite im Verlauf der Beitrittsverhandlungen zu beheben. Dies kann am besten durch die Öffnung des Verhandlungskapitels 23 – Justiz und Grundrechte – geschehen.
Weitere Informationen: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Europa/Erweiterung/Tuer...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. Juni 2013
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am 28. Juni 2013
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am 02. Juli 2013
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Kommentar zu Kommentar 3 am 03. Juli 2013
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am 06. Juli 2013
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