Sehr geehrte Frau Sommer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es tut uns leid zu hören, dass Ihre Kinder durch das Jugendamt aus Ihrer Familie genommen wurden. Das ist sicher eine bedrückende Situation.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu einzelnen Fällen nicht Stellung nehmen können. Grundsätzlich gilt: Jugendämter haben die wichtige Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. In Ausnahmefällen – und in der Regel nur als der letzte Weg – gibt es das Mittel der Inobhutnahme, also die Herausnahme des Kindes aus seiner Familie. Für jede Inobhutnahme, die gegen den Willen der Eltern oder Erziehungsberechtigten geschieht, ist eine Entscheidung des Familiengerichts nötig. Kein Jugendamt kann nach Belieben ein Kind aus seiner Familie herausnehmen. Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Herausnahme rechtfertigen.
Wenn Sie mit der Herausnahme Ihrer Kinder aus der Familie nicht einverstanden sind, stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung. Sie können selbstverständlich gegen die Entscheidung des Familiengerichts klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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