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Beantwortet
Autor Erhard Jakob am 10. März 2014
11294 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Datenschutz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

aus meiner Sicht schützt der *Datenschutz*
die Täter und schadet den Opfern.

Wenn ein Straftäter eine Straftat begangen hat und die durch Ton- oder
bildaufnahmen bewiesen werden kann. Dann behauptet der Täter
bzw. sein Verteidiger, dass die Beweismittel unter Verstoß
von datenschutzrechtlichen Bestimmungen angefertigt
wurden und somit nicht als Beweismittel vor
Gericht verwendet werden dürfen.

Ergo -
der Mörder muss wegen mangels an Beweisen frei gesprochen
werden. So ein Unrecht sollte es in einem Rechtsstaat
nicht geben.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie das auch so sehen?
Und wenn *Ja*, was Sie tun wollen, dass
Deutschland ein Rechtsstaat bleibt?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. April 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist verständlich, dass Sie es als Unrecht empfinden, wenn ein Täter freigesprochen wird, obwohl er möglicherweise verurteilt worden wäre, wenn das Beweismittel zugelassen worden wäre.

Allerdings sieht die deutsche Strafprozessordnung nicht vor, eine Straftat um jeden Preis zu erforschen. Auch in anderen Rechtsstaaten gibt es entsprechende Regelungen.

In dem Fall, den Sie schildern, handelt es sich wohl um ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot. Das heißt, bestimmte bereits erhobene Beweismittel müssen im Gerichtsverfahren außer Betracht bleiben.

Es gibt Fälle, in denen es ohne weiteres ersichtlich ist, warum ein Beweismittel nicht zur Überführung verwendet werden darf: Beispielsweise dürfen in einem Rechtsstaat ein Geständnis oder eine Zeugenaussage nicht vor Gericht verwendet werden, wenn sie unter Zwang zustande gekommen sind. http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136a.html

Weniger eindeutig ist zweifelsohne der von Ihnen geschilderte Fall, wenn also Bild- oder Tonaufnahmen existieren, mit denen sich die Tat beweisen ließe. Hier kommt es auf den ganz konkreten Einzelfall an. Es kann eine Vielzahl von Fallkonstellationen geben, die sich im Detail unterscheiden und auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

So führt beispielsweise ein Fehler bei der Anordnung einer Telefonüberwachung nicht automatisch dazu, dass das Beweismittel nicht verwendbar ist. Wenn die Überwachung des Telefonanschlusses allerdings unter bewusster Überschreitung der gesetzlichen Befugnisse willkürlich angeordnet wurde, darf ein solcher Mitschnitt vor Gericht nicht verwertet werden. Denn auch bei der Verfolgung von Straftätern darf sich der Rechtsstaat nicht über seine eigenen Regeln hinwegsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. März 2014
    1.

    Die (Datenschutz)Gesetze in Deutschland haben es erst möglich
    gemacht, dass ein deutscher Staatsbürger (hier: Uli Hoeneß)
    eine Steuerschuld von zirka 30 Millionen Euro
    anhäufen konnte.
    .
    Im Grunde sitzt/saß nicht Uli Hoeneß sondern der
    Unrechtsstaat Deutschland auf der Anklagebank.
    .
    Und der Richter spielt die gleich Rolle,
    die der Richter >Adam< im Fall
    *Der zerbrochene Krug* von
    Kleist gespielt hat.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 13. März 2014
    2.

    Der Richter im *Hoeneß-Prozeß*
    wollte sich offensichtlich nicht
    in die *Richter-Adam-Rolle*
    drängen lassen.
    .
    3,5 Jahre Haft ist aus meiner Sicht
    eine angemessene Strafe.
    .
    Ich bin sehr gespannt, ob das Urteil
    Bestand haben wird?

  3. Autor Erhard Jakob
    am 14. März 2014
    3.

    Die Medien schreien überein-
    stimmend und sehr lautstark:
    .
    *Hoeneß muss 3 1/2 Jahre ins Gefängnis!*
    .
    Die Wahrheit lautet wohl eher: "Hoeneß
    muss nicht 3, 5 Jahre ins Gefängnis!"
    .
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
    muss er nicht einmal 1/2 Jahr ins Gefängnis.
    .
    Wetten, dass ....... .

  4. Autor Erhard Jakob
    am 14. März 2014
    4.

    Das Urteil ist aus meiner Sicht als
    Laie (Nicht-Jurist) angemessen.
    .
    Allerdings habe ich erhebliche Zweifel,
    dass der Uli überhaupt in den
    normalen Knast kommt.
    .
    Ganz sicher wird hier eine
    *Sonder-Regelung*
    getroffen.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 16. März 2014
    5.

    Besonders schlimme Blüten des *Datenschutzes*
    blühen bei Berichten in den Medien.
    .
    Die Opfer werden oft mit BILD gezeigt
    und der der volle Name genannt.
    .
    Der Täter hingegen bekommt eine *Augen-Binde*
    und wird höchstens mit Vornamen und ersten
    Buchstaben des Nachnames genannt.
    .
    Diese Ungerechtigkeit muss aufhöhren!
    Auch der Täter muss unverzerrt ge-
    zeigt und mit vollen Namen
    genannt werden.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 18. März 2014
    6.

    Besonders schlimm finde ich das Gesetz, dass der Justizminister
    gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist.
    .
    So kann der Justizminister die Aufklärung von Straftaten,
    die er selbst oder seine Freunde begangen haben,
    vereiteln.
    .
    Erinnern möchte ich hier an einen Fall aus Sachsen,
    der damals auch durch die Presse ging.
    .
    Der Innenminister war beschuldigt, dass er einen
    13-jährigen Jungen sexuell missbraucht
    haben soll.
    .
    Der Innenminister ist laut Presseberichten (DNN)
    zum Justizminister gegangen und
    hat zu ihm gesagt:
    .
    *Wenn du nicht sofort das Verfahren einstellen
    läßt, lasse ich dich über die Klinge springen.*
    .
    Natürlich wollte der Justizminister nicht über die Klinge
    springen und hat das "Vor"Ermittlungs-Verfahren
    abrupt und unaufgeklärt einstellen lassen.
    .
    Das war natürlich kein Ruhmesblatt für unsere
    Demokratie und den Rechtsstaat Sachsen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 20. März 2014
    7.

    Am Wochenende >22./23.3.14< findet in Dresden
    (Messe) der Deutsche Strafverteidigertag statt.
    Auch der Verteidiger von Uli Hoeneß
    hat sich angesagt.
    .
    Zu dieser Zeitungsmeldung (DD MORGENPOST)
    habe ich einem Leserbrief geschrieben.
    .
    Auch habe ich hierzu in mehreren Zeitungen
    eine diesbezügliche Kleinanzeige
    geschalten.

  8. Autor Helmut Krüger
    am 27. März 2014
    8.

    Geehrter Erhard Jakob,

    nun "muss" ich doch mal eine Lanze für DIESE FACETTE des Rechtsstaates brechen, auch wenn es sehr sehr Vieles gibt, was ich mir gänzlich anders vorstelle.

    Die Nichtverwendung von unrechtmäßig vorgenommenen Tonband- oder Bildaufnahmen finde ich sinnvoll. Auch um den Preis, dass in sehr vereinzelten Fällen einem Menschen, der ein Mord begangen hat, anders nicht beigekommen werden kann.

    Ansonsten hätten wir im Zweifelsfall die Devise, dass der hoch angesetzte Zweck - die Überführung des Menschen, der einen Mord beging - eben jedes Mittel heiligt.

    Kurzum: Bestimmte Mittel scheiden da eben aus. - Allerdings sähe ich eine Einigkeit zwischen uns insonfern, als dass zwischen einem geringfügigen, ggf. sogar unabsichtlichen Verstoß und einem groben, bewusst herbeigeführten Verstoß unterschieden werden sollte. Bloß, weil nicht hundertprozentig alle Formalien eingehalten worden sind, ein Beweismittel aus der Hand zu geben, erscheint mir gleichfalls als paradox. Damit würde sich ein Rechtsstaat selber ad adsurdum führen, dass er diese Unterscheidung nicht vornimmt.

    Den Balken vor Teilen des Gesichts eines Beschuldigten bzw. Verurteilten finde ich vollkommen in Ordnung, dies vor allem deshalb, weil es ja nicht um das Abhalten von Unterstützung und Sympathie, sondern um das Abhalten von Schmähungen bis hin zu modernen Formen des mittelalterlichen Kolks geht. Das hat das Opfer, das mit vollem Gesicht abgebildet ist, nicht zu erwarten.

    Herzliche Grüße
    Helmut Krüger

  9. Autor Erhard Jakob
    am 28. März 2014
    9.

    Hochverehrter Helmut Krüger,

    Sie stellen sich schützend vor die Täter (Mörder, Gerichtsprotokoll-
    Fälscher und andere Rechtsverletzer) und tun alles, dass die be-
    gangenen Rechtsverletzungen unaufgeklärt bleiben, nicht
    geheilt werden, und somit nicht gesühnt werden.
    .
    Ich stelle mich schützend vor die Opfer und tu alles, damit
    die verursachten Rechtsverletzungen geheilt und die Täter
    einer angemessenen Strafe zugeführt werden.
    .
    So gesehen ist die ausgleichende
    Gerechtigkeit wieder hergestellt.
    .
    Dass die Opfer von Vergewaltigungen, keine Schmähungen
    und Beleidigungen ("Du hast das doch so gewollt" usw.)
    durch den Pöpel zu erwarten haben, basiert ganz
    offensichtlich auf der Unwahrheit. Wenn nicht
    sogar auf der Lüge.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Erhard Jakob

  10. Autor Helmut Krüger
    am 28. März 2014
    10.

    Geehrter Erhard Jakob,

    weil es für mich keine festgefügte Gruppe von Tätern gibt, nur eine "Ansammlung" zumeist vorher nichts miteinander zu tun habender Einzeltäter, kann ich mich doch nicht schützend vor "die" Täter stellen.

    Einen Einzeltäter, vor den ich mich stellte, gibt es gleichfalls nicht. Wie ich schrieb, stimme ich Ihnen sehr wohl darin zu, dass Bagatellverstöße gegen den Datenschutz nachrangig sein sollten und da einfach auch Fünfe gerade sein müssen. Also eine Abwägungsfrage, was denn der Rechtsstaat höher hält: Den Datenschutz, der durch Praktizieren im Allerkleinsten zum Selbstzweck wird oder eine Abwägung, wann die Möglichkeit zur Beweissicherung ggf. vordringlich ist.

    Juristen können offenbar nicht so denken. Darin sehe ich das wesentliche Problem. Die sind nur darauf geeicht, ganz oder gar nicht.

    Was ist wesentlicher: Dass zwecks Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten, die ja Menschenleben schützen sollen, desöfteren geblitzt wird oder dass das Radargerät auf den Zentimeter genau dort steht, wo es nur stehen darf?

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