Sehr geehrter Herr Verhouc,
vielen Dank Ihre Anfrage an Staatssekretär Seibert, die wir in seinem Auftrag beantworten.
Das Bundesverfassungsgericht hat die freiheitlich-demokratische Grund- ordnung als eine Ordnung definiert, „die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt“.
Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Der Staat hat die Aufgabe, die freiheitlich-demokratische Wertordnung gegen Angriffe zu verteidigen. Wenn ein Einzelner oder eine politische Partei die Ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen, so handeln sie verfassungswidrig. Deutschland versteht sich als „wehrhafte Demokratie“. Das Prinzip der wehrhaften Demokratie findet seinen Ausdruck in einer Reihe von Vorschriften des Grundgesetzes.
Weitere Informationen:
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http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/1641...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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