Sehr geehrter Herr Hohlfeld,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat zu den Vorgängen in Nordafrika wie im Mittleren Osten häufig und sehr eindeutig Stellung bezogen. Sie hat dabei immer ihre Stimme für Freiheit und Menschenrechte erhoben.
Sie haben sicherlich auch nach dem 21. Februar – dem Datum Ihrer Frage – die politischen Entwicklungen in dieser Region sehr aufmerksam verfolgt. Die Forderungen und Stellungnahmen der Bundesregierung dürften Ihnen deshalb bekannt sein.
Die Freiheitsbewegung, die als Jasmin-Revolution in Tunesien begann, erreichte eine Reihe anderer Staaten in dieser Region. Die Situation heute ist in den betroffenen Ländern allerdings sehr unterschiedlich. Nehmen wir Ägypten. Dort wurde ein Verfassungsreferendum durchgeführt, dessen Ergebnis uns hoffnungsvoll für den weiteren Verlauf der Entwicklung stimmt. Die Lage in Jemen hingegen ist angespannt. In Bahrain – auf das Sie sich konkret beziehen – steht ein ernsthafter nationaler Dialog noch aus.
Nun konkret zur Situation in Libyen: Bundeskanzlerin Merkel hat sehr deutlich festgestellt, dass sie den libyschen Machthaber Gaddafi nicht als einen legitimen Vertreter des libyschen Volkes betrachtet. Sanktionen sind nach Auffassung der Bundesregierung das geeignete Mittel, um das libysche Regime von seinem Vorgehen gegen das eigene Volk abzubringen.
Inzwischen hat die Europäische Union schon eine dritte Runde von Sanktionen beschlossen, die sogar über die bekannten Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats hinausgehen. Die EU-Regierungen haben ein Flugverbot für sämtliche Flugzeuge aus Libyen verhängt und alle Flüge, mit denen Waffen oder Söldner nach Libyen transportiert werden könnten, untersagt. Auch die restriktiven Maßnahmen gegen zentrale Bestandteile des libyschen Investitions- und Bankensystem - unter anderem auch die Nationale Ölgesellschaft - wurden verschärft. Die Visasperrungen, die die EU am 28. Januar beschlossen hat, hat sie erweitert und gegen 21 Führungspersonen des Regimes in Tripolis ein Einreisestopp verhängt.
Zur Möglichkeit, auch Konten sperren zu lassen: Grundsätzlich werden Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs ausländischer Personen mit Konten oder Vermögen im europäischen Ausland nicht bilateral, sondern auf EU-Ebene geregelt.
So hat der Rat der Europäischen Union zum Beispiel mit Verordnung (101/2011) vom 5. Februar 2011 angesichts der Lage in Tunesien Vermögensbeschränkungen vorgenommen. Die Verordnung gilt unmittelbar in Deutschland. Banken und Behörden haben entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Die Anlage zur EU-VO 101/2011 enthält lt. Anl. 1 eine Liste mit 48 Personen, deren Konten/Vermögen eingefroren sind. Von dem Beschluss des Rates sind ausschließlich Vermögen von Personen betroffen, „die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft des Landes bringen und die Entwicklung der Demokratie in Tunesien untergraben…“. Zur weiteren Klarstellung: Durch das Einfrieren von Konten wird den Vermögensinhabern allerdings kein Vermögen entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 25. Februar 2011
1.
am 26. März 2011
2.
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