Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jakob Hohlfeld am 21. Februar 2011
13245 Leser · 2 Kommentare

Außenpolitik

Demokratische Revolution im Nahen Osten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich lese Erschreckendes darüber, wie in Bahrein und Lybien das Volk auf der Straße niedergeknüppelt und -geschossen wird.

Wird die Bundesregierung dieses Mal in der Lage sein, sich frühzeitig auf die Seite der Unterdrückten zu stellen und die Machthaber der Region unmissverständlich und nachhaltig dazu auffordern, die Menschenrechte in den betreffenden Ländern zu wahren?

Welche Schritte unternehmen Sie, um auch in Deutschland Konten von Mitgliedern korrupter Regime zu konfiszieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Hohlfeld

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 31. März 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hohlfeld,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat zu den Vorgängen in Nordafrika wie im Mittleren Osten häufig und sehr eindeutig Stellung bezogen. Sie hat dabei immer ihre Stimme für Freiheit und Menschenrechte erhoben.

Sie haben sicherlich auch nach dem 21. Februar – dem Datum Ihrer Frage – die politischen Entwicklungen in dieser Region sehr aufmerksam verfolgt. Die Forderungen und Stellungnahmen der Bundesregierung dürften Ihnen deshalb bekannt sein.

Die Freiheitsbewegung, die als Jasmin-Revolution in Tunesien begann, erreichte eine Reihe anderer Staaten in dieser Region. Die Situation heute ist in den betroffenen Ländern allerdings sehr unterschiedlich. Nehmen wir Ägypten. Dort wurde ein Verfassungsreferendum durchgeführt, dessen Ergebnis uns hoffnungsvoll für den weiteren Verlauf der Entwicklung stimmt. Die Lage in Jemen hingegen ist angespannt. In Bahrain – auf das Sie sich konkret beziehen – steht ein ernsthafter nationaler Dialog noch aus.

Nun konkret zur Situation in Libyen: Bundeskanzlerin Merkel hat sehr deutlich festgestellt, dass sie den libyschen Machthaber Gaddafi nicht als einen legitimen Vertreter des libyschen Volkes betrachtet. Sanktionen sind nach Auffassung der Bundesregierung das geeignete Mittel, um das libysche Regime von seinem Vorgehen gegen das eigene Volk abzubringen.

Inzwischen hat die Europäische Union schon eine dritte Runde von Sanktionen beschlossen, die sogar über die bekannten Resolutionen 1970 und 1973 des VN-Sicherheitsrats hinausgehen. Die EU-Regierungen haben ein Flugverbot für sämtliche Flugzeuge aus Libyen verhängt und alle Flüge, mit denen Waffen oder Söldner nach Libyen transportiert werden könnten, untersagt. Auch die restriktiven Maßnahmen gegen zentrale Bestandteile des libyschen Investitions- und Bankensystem - unter anderem auch die Nationale Ölgesellschaft - wurden verschärft. Die Visasperrungen, die die EU am 28. Januar beschlossen hat, hat sie erweitert und gegen 21 Führungspersonen des Regimes in Tripolis ein Einreisestopp verhängt.

Zur Möglichkeit, auch Konten sperren zu lassen: Grundsätzlich werden Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs ausländischer Personen mit Konten oder Vermögen im europäischen Ausland nicht bilateral, sondern auf EU-Ebene geregelt.

So hat der Rat der Europäischen Union zum Beispiel mit Verordnung (101/2011) vom 5. Februar 2011 angesichts der Lage in Tunesien Vermögensbeschränkungen vorgenommen. Die Verordnung gilt unmittelbar in Deutschland. Banken und Behörden haben entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Die Anlage zur EU-VO 101/2011 enthält lt. Anl. 1 eine Liste mit 48 Personen, deren Konten/Vermögen eingefroren sind. Von dem Beschluss des Rates sind ausschließlich Vermögen von Personen betroffen, „die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind und damit das tunesische Volk um den Ertrag der nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft des Landes bringen und die Entwicklung der Demokratie in Tunesien untergraben…“. Zur weiteren Klarstellung: Durch das Einfrieren von Konten wird den Vermögensinhabern allerdings kein Vermögen entzogen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Udo Helmchen
    am 25. Februar 2011
    1.

    Haha
    Da müsste man erst im eigenen Land anfangen

  2. Autor Erhard Jakob
    am 26. März 2011
    2.

    Jakob, wer bestimmt hier eigentlich,
    wer ein Schurke bzw. ein
    Schurkenstaat ist?

    Wer sind eigentlich in Lybien die Schurken?
    Die, die Regierung unterstützen oder die,
    die Regierung angegriffen haben?

    Wer war damals in Chile die Schurken?
    Die, die das Regierungsgebäude bzw.
    die demokratische gewählte Regierung
    angegriffen haben - oder die,
    die sie verteidigt hat?

    Die deutschen Medien stellen sich auf die
    Seite der Angreifer und machen die Meinung,
    dass das die *Guten* sind. Und Leute, wie Sie,
    glauben das auch noch. Da haben die Meinungs-
    macher von BILD und den anderen ja ihr Ziel erreicht.

    Dann ist ja
    alles gut.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.