Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Denkmalschutz
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wer ist zuständig, wenn die zuständige Senatsverwaltung sich nicht um ihre Pflichten kümmert, seit der Wende einen Fördervertrag für ein unter Denkmalschutz stehendes Haus von 1860 finanziert und angesichts tatsächlicher Verstöße gegen die Denkmalschutzgesetze und diesen Vertrag einfach behauptet, dass das ein Einzelffall wäre, den sie grundsätzlich nicht prüfen würde, und sie daher keinen Handlungsbedarf hätte?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. B. Klingenspor
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