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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor B. Dr. Klingenspor am 29. Oktober 2013
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Die Kanzlerin direkt

Denkmalschutz

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wer ist zuständig, wenn die zuständige Senatsverwaltung sich nicht um ihre Pflichten kümmert, seit der Wende einen Fördervertrag für ein unter Denkmalschutz stehendes Haus von 1860 finanziert und angesichts tatsächlicher Verstöße gegen die Denkmalschutzgesetze und diesen Vertrag einfach behauptet, dass das ein Einzelffall wäre, den sie grundsätzlich nicht prüfen würde, und sie daher keinen Handlungsbedarf hätte?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. B. Klingenspor