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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Mechthild K. am 28. Oktober 2013
8606 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Der Bundestag ein Steuerparadies?

Sehr geehrte Frau Merkel,

Ihre Regierung kritisiert seit Jahren die weltweiten Steueroasen.

Wann werden Sie die pauschalen Teilsteuerfreiheiten der Abgeordnetengehälter abschaffen?

Ein Gesetzgeber ohne Besteuerungsmoral wird doch bei den Bürgern keine Steuermoral erzeugen.
Der Bundespräsident Gauck nannte das bei Herrn Hoeneß asozial.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Kowark

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. November 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Kowark,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zunächst weisen wir darauf hin, dass das Parlament über die Höhe der finanziellen Leistungen an die Abgeordneten selbst entscheidet. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im „Diäten-Urteil“ von 1975 betont. Dem Deutschen Bundestag ist es nicht gestattet, diese verbindliche Entscheidung auf eine andere Stelle - wie etwa eine Expertenkommission oder die Bundesregierung - zu übertragen. http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/mdb_diaet...

Die Abgeordneten des Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer Auf- wendungen eine monatliche Kostenpauschale. Sie macht etwa ein Drittel der gesamten Bezüge aus und ist nach Paragraph 3, Nr. 12 des Einkommen- steuergesetzes steuerfrei (sogenannte Abgeordnetenpauschale). Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 26. Juli 2010 festgestellt, dass die steuerfreie Abgeordnetenpauschale mit dem Grundgesetz vereinbar ist. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen... 10-062.html

Steuerhinterziehung ist ein schweres Delikt. Um sie wirksam zu bekämpfen, brauchen wir mehr gegenseitigen Informationsaustausch über Ländergrenzen hinweg. So haben beispielsweise Deutschland und die USA am 31. Mai ein Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung unterzeichnet. Anfang September haben sich die 20 größten Industrie- und Schwellenländer geeinigt, Steuerflucht schärfer zu bekämpfen. Sie können daher davon ausgehen, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen mit Nachdruck führt.

Weitere Informationen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/04/...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2013/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Martin G.
    am 04. November 2013
    1.

    Hallo Frau Mechthild Kowark,
    haben Sie schon bemerkelt, dass mehrere Angestellte immer wieder den Strick nach MINUS ziehen?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 06. November 2013
    2.

    Martin,
    welchen Strick und was
    für *Angestellte*?

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