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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Arbeitsmarkt
Der erwerbstätige Erwerbslose
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Zwischenzeitlich gibt es in unserem schönen Land, Menschen, die sind erwerbslos, da sie Leistungen nach dem SGB II erhalten und gleichzeitig aber auch wieder erwerbstätig, da sie zum Beispiel einen so genannten 1 Euro-Job ausüben.
Allerdings werden diese Menschen dann auf der einen Seite nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik erfaßt und auf der anderen Seite haben diese Menschen nicht die gleichen Rechte und Ansprüche wie die Erwerbstätigen des 1. Arbeitsmarktes.
Nimmt man zum Beispiel einen verheirateten Hartz IV-Betroffenen, mit Kindern, der einen 1 Euro-Job freiwillig oder zwangsverpflichtet ausübt, dann kommt dieser unter Anrechnung seines Regelsatzes, seines Anteils für die Kosten der Unterkunft und seiner "Entlohnung" über den 1 Euro-Job auf folgendes ungefähres monatliche Nettoeinkommen:
570-600 Euro
Dies entspricht, wenn man von 600 Euro ausgeht, einem Stundenlohn von 3,69 Euro netto.
Meine Fragen an Sie lauten daher wie folgt:
1. Ist diese Handlungsweise der Regierung nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz lt. unserem Grundgesetz?
2. Glauben Sie nicht auch, hierdrin einen Verfall der Sitten zu erkennen?
3. Werden Sie diese Gesetze ändern?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Wege, Gegner asozialer Politik
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