Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Harald Schluchter am 09. August 2017
11878 Leser · 2 Kommentare

Gesundheit

Deutsch-Türkisches Abkommen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, warum wurde an dem Deutsch-Türkischen Abkommen vom 30. April 1964, dem Krankenkassenabkommen, keine Aktualisierung vorgenommen? Dieses Abkommen benachteiligt die Deutschen Steuerzahler in unangebrachter Weise ! Warum ist das immer noch so? Es ist an der Zeit, dies zu ändern.Ihre Wähler und Nichtwähler würden es als eine richtige und vernünftige , längst überfällige Gesetzesänderung begrüßen!!!

Mit freundlichen Grüßen
Harald Schluchter.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. September 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schluchter,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die gesetzliche Krankenkasse basiert auf Solidarität: Die Gesunden helfen den Kranken. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Der Beitrag richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, nicht nach Alter, Geschlecht und individuellem Krankheitsrisiko. Die Solidarität erstreckt sich auch auf die Familienmitglieder der Versicherten. Ein in Deutschland gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer kann Familienmitglieder, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, beitragsfrei mitversichern.

Das gilt auch für in Deutschland krankenversicherte Arbeitnehmer, deren Familienmitglieder in der Türkei leben. Die Behandlung muss im Krankheitsfalle in der Türkei erfolgen. Die entstehenden Kosten erstattet die deutsche Krankenversicherung. Rechtsgrundlage dieser Familienmitversicherung ist das deutsch-türkische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 30. April 1964, das Sie ansprechen.

Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen keine Mehrbelastungen – im Gegenteil. Wenn Angehörige in der Türkei bleiben und sich dort medizinisch versorgen lassen, ist dies meist kostengünstiger als eine vergleichbare Behandlung in Deutschland. Insofern können sich sogar Einsparungen ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Karin Kampmann
    am 09. August 2017
    1.

    Sehr geehrter Herr Schluchter,

    ich danke Ihnen dafür, dass Sie diese Frage gestellt haben. Ich bin in einer "Türkensiedlung" - damals wurde der Begriff sogar von meinem Multikulti-offenen Lehrer benutzt - groß geworden und damals fanden es schon einige deutsche Nachbarn "befremdlich", dass mit zweierlei Maß gemessen wurde.
    Durch Ihre Anfrage in diesem Forum ist mir bewußt geworden, dass ich mich lange nicht mehr damit beschäftigt habe. Ich hoffe, auf eine aussagekräftige Antwort! - oder noch besser: Gleichberechtigung!!!
    Ich möchte noch einfügen, dass meine inzwischen beide verstorbenen Eltern nicht über meine Krankenversicherung mitversichert werden konnten...

  2. Autor Rosi Mörch
    am 10. August 2017
    2.

    Ich schließe mich Herrn Schluchter an und muß sagen, daß die Bevorzugung fremder Völker für mich ein unglaublicher Affront gegen das eigene Volk ist.
    Ebenso verhält es sich auch mit dem Kindergeld, das an Kinder bezahlt wird, die gar nicht hier im Lande leben. Und das sind doch viele, viele Millionen Euro, die sinnlos rausgeschmissen werden.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.