Sehr geehrte Frau Stückemann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bei unserer Zusammenarbeit mit Afghanistan geht es zum einen um das Ziel, Afghanistan weiterhin dabei zu unterstützen, die Verantwortung für die nationale Sicherheit zu übernehmen. Das tut die internationale Gemeinschaft - und damit auch die Bundeswehr - im Rahmen von Mandaten der Vereinten Nationen und der NATO. Zum anderen müssen wir vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch immer wieder die von Ihnen angesprochene Abschiebepraxis überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Das internationale Engagement in Afghanistan hat bisher viel erreicht. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben heute eine Stärke von etwa 350.000 Soldaten. Allerdings benötigen sie nach wie vor Unterstützung. Seit Januar 2015 tragen sie selbstständig die Verantwortung für die Sicherheit im Land. Mit der NATO-Mission Resolute Support soll den afghanischen Soldaten dafür das Rüstzeug gegeben werden. Im Gegensatz zum vorherigen ISAF-Einsatz beruht diese Mission auf drei Säulen: Ausbildung, Beratung und Unterstützung. Die Einsatz-Kräfte stehen sozusagen in der zweiten Reihe und unterstützen bei den Sicherheitsaufgaben.
Die Bundesregierung hat ihre weitere finanzielle Unterstützung Afghanistans auch an Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda und Kooperation in Migrationsfragen geknüpft. Anfang Oktober 2016 hat Deutschland eine „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan“ unterzeichnet, um Rückführungen nach Afghanistan zu erleichtern.
Die Sicherheitslage in Afghanistan ist regional unterschiedlich, wobei diese in der Mehrzahl der Provinzhauptstädte als durch die afghanischen Sicherheitskräfte „ausreichend kontrollierbar“ eingeschätzt wird. Welche Risiken die Schwelle zu einer „erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ im Sinne des Aufenthaltsgesetzes überschreiten, obliegt in jedem Einzelfall der Beurteilung der zuständigen Behörden in den Bundesländern.
Für aktuelle Abschiebungen nach Afghanistan gilt: Anfang Juni diesen Jahres hat die Bundesregierung entschieden, eine neue Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan vorzunehmen – auch in Folge des fürchterlichen Terroranschlags in unmittelbarer Nähe der Deutschen Botschaft in Kabul Ende Mai. Der Anschlag hat auch die Funktionsfähigkeit der Botschaft stark beeinträchtigt.
Bis zur Vorlage der neuen Lagebeurteilung bleibt es grundsätzlich bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr und der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auf Basis einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Dies gilt auch für Ausreisepflichtige, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern.
Entscheidend ist, dass die afghanische Regierung den politischen Prozess mit dem Ziel eines Friedensschlusses mit militanten regierungsfeindlichen Gruppen initiiert und fortführt. Langfristig kann nur Aussöhnung und Integration aller afghanischen Konfliktparteien dem Land dauerhaften Frieden bringen.
Nach der Einschätzung der internationalen Gemeinschaft ist es auch weiterhin notwendig, Afghanistan auf diesem Weg aktiv zu begleiten. Dazu sind neben Deutschland auch viele weitere Nationen mit Soldatinnen und Soldaten und zivilen Helfern vor Ort, um das schwierige und gefährliche Engagement am Hindukusch erfolgreich weiter zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Juni 2017
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