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Beantwortet
Autor Harald Ihle am 02. November 2011
13284 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Deutsche sollen über Griechenlandhilfe abstimmen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie heute die Medien berichteten, soll jetzt das griechische Volk abstimmen, ob das Rettungspaket mit den Sparmaßnahmen in Kraft tritt.

Warum darf dann das deutsche Volk nicht abstimmen, ob Deutschland bzw. die EU-Länder Griechenland weiterhin unterstützen sollten, wo doch Griechenland sich durch Lug und Betrug den Euro erschlichen hat - eigentlich kein Anrecht auf den Euro hat?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. Dezember 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Ihle,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Angela Merkel beantworten.

Die Stabilität des Euro ist von überragender Bedeutung. Der potentielle Ausfall eines staatlichen Schuldners wie Griechenland stellt sofort die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen für seine Gläubiger innerhalb und außerhalb Europas.

Sinkendes Vertrauen auf den Weltfinanzmärkten in den Euro führt zu höheren Refinanzierungskosten auch für Deutschland.

Eine gemeinsame Währung kommt nicht ohne Solidarität der Mitglieder aus – Solidarität, die an klare Regeln gebunden sein muss, die aber auch keine Einbahnstraße darstellt.

Ursachen zu beseitigen heißt: Länder mit hohen Schulden und Defiziten müssen ihre Haushalte konsolidieren und ihre strukturellen Wachstumshindernisse beseitigen. Damit die Reformen wirken, brauchen die Länder Zeit. Zeit, die die Finanzmärkte diesen Ländern nicht geben, und die ihnen deshalb die Staaten Europas durch finanzielle Hilfen verschaffen. Die Hilfen sind an strikte Konditionen gebunden.

Griechenland muss sehr harte Konditionen erfüllen. Das Land hat schon schmerzhafte Einschnitte vorgenommen und muss noch mehr tun.

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Die demokratisch gewählten Vertreter entscheiden. Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht wieder festgestellt, dass der Gesetzgeber – also Bundestag und Bundesrat – für die Beurteilung der ökonomischen Situation im Euroraum und die Auswahl der Mittel zur Problemlösung zuständig ist.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich ganz bewusst für die repräsentative parlamentarische Demokratie entschieden – vor allem vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der deutschen Geschichte: Die Verfasser des Grundgesetzes wollten ausschließen, dass emotional aufgeladene komplexe Streitfragen zum Gegenstand von kurzfristigen Volksabstimmungen werden.

Weitere Informationen:

http://tinyurl.com/dxjlanq

http://tinyurl.com/7o7u7gl

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Benno Strafei
    am 25. November 2011
    1.

    na ja da das Ergebnis feststehen würde …

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