Sehr geehrter Herr Gräfe,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Achtung der Menschenrechte ist ein grundsätzliches Anliegen der Politik der Bundesregierung. Die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte gilt es durchzusetzen und zu sichern. Die Bundesregierung hat deshalb auch in bilateralen deutsch-ägyptischen Gesprächen die Menschenrechtslage in Ägypten thematisiert und Defizite im Zusammenhang mit den Menschenrechten, der Pressefreiheit und dem Wahlrecht angesprochen. Bundeskanzlerin Merkel traf sich auf ihrer letzten Reise nach Ägypten auch mit Vertretern der Zivilgesellschaft, um genau diese Fragen zu erörtern.
Weiterhin: In der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit betont die deutsche Politik u. a. die Notwendigkeit, die Rechte der Frauen zu stärken. Nicht vergessen werden darf auch die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen in Kairo. Die Stiftungen pflegen den Kontakt zur Zivilgesellschaft und greifen das Thema Menschenrechte in Seminaren und Veranstaltungen auf.
Um Ihnen ein weiteres Beispiel des deutschen Engagements zu geben: Das Auswärtige Amt versorgte im Sommer 2010 - also lange vor den Veränderungen in der arabischen Welt - die deutschen Botschaften mit einem "Vademecum" zur aktiven Menschenrechtsarbeit. Darin enthalten waren konkrete Maßnahmen wie Prozessbeobachtungen, demonstrative Einladungen von Menschenrechtsverteidigern oder regelmäßige Gesprächsrunden mit Vertretern der Gastlandregierungen zu Menschenrechtsfragen.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf den Menschenrechts-Bericht der Bundesregierung verweisen: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/35... (9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik, März 2008 bis Februar 2010)
Auch die Europäische Union hat in Erklärungen und Demarchen wiederholt zu Menschenrechtsfragen in Ägypten Stellung bezogen. So behandelte der auf Basis des EU-Assoziationsabkommens mit Ägypten eingerichtete Unterausschuss für politische Angelegenheiten im Juni 2008 und Juli 2009 Menschenrechtsfragen.
Abschließend möchten wir noch einen grundsätzlichen Aspekt anführen: Artikel 56 der Charta der Vereinten Nationen (weiter unten im Wortlaut widergegeben) beschreibt Dialog und Kooperation als die Mittel, die in der internationalen Zusammenarbeit geboten sind. Es liegt deshalb im Interesse eines jeden Staates, Beziehungen zu anderen etablierten und anerkannten Staaten zu unterhalten. Zwar erfüllten im Jahr 2008 (nach Angaben der Nicht-Regierungsorganisation „Freedom House“) erst 119 Staaten die Kriterien einer parlamentarischen Demokratie – das sind 62 Prozent aller Staaten weltweit. Doch nur im Dialog besteht überhaupt die Chance, einen positiven Einfluss auf die Politik eines Landes zu nehmen, das zu den verbleibenden 38 Prozent gehört.
Anhang:
Artikel 55 Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen a) die Verbesserung des Lebensstandards, die Vollbeschäftigung und die Voraussetzungen für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und Aufstieg; b) die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, gesundheitlicher und verwandter Art sowie die internationale Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und der Erziehung; c) die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion.
Artikel 56 Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich, gemeinsam und jeder für sich mit der Organisation zusammenzuarbeiten, um die in Artikel 55 dargelegten Ziele zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 14. Februar 2011
1.
am 24. Februar 2011
2.
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