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Beantwortet
Autor helga haller am 11. Oktober 2010
13962 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Die Agentur für Arbeit schafft keine neuen Arbeitsplätze

Wie wollen Sie künftig Arbeitsplätze schaffen wenn die Agentur für Arbeit dies durch gezielte Ablehnung für ältere Arbeitnehmer verhindert? In dem diese als unvermittelbar gelten (Ansicht der Sachbearbeiter sind ungerechtfertigt, im Sinne des AGB´s wegen mangelnder Ausbildung,
wegen nicht abgeschlossener Berufsausbildung,
wegen Verweigerung durch ALG, wegen Unvermittelbarkeit
trotz eines langen Berufslebens, auch ohne Ausbildung, als nicht vermittelbar gelten).

Bitte überprüfen Sie die GESETZESLAGE in solchen Fällen,
bei den Arbeistämtern UND DEREN BESCHÄFTIGUNGS-BEURTEILUNG auf diskriminierende Beurteilung, seitens der Antragsstellung zum Arbeitslosengeld.

HELGA HALLER

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. November 2010
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Haller,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Frau Bundeskanzlerin beantworten.

Die Agentur für Arbeit schafft in der Tat keine Arbeitsplätze, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe ist es, Arbeitsuchende in Arbeit zu vermitteln - auch ältere Arbeitsuchende.

Die Bundesregierung sieht es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben in der Arbeitsmarktpolitik an, sich besonders um die älteren, die alleinerziehenden und um die jugendlichen Arbeitsuchenden zu bemühen. Denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird zunehmend jeder arbeitsfähige und -willige Arbeitsuchende auf dem Arbeitsmarkt benötigt.

Dabei muss sich jeder Leistungsempfänger – sei es von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung – auch selbst darum bemühen, die eigene Hilfebedürftigkeit zu beenden. Es gibt ein ganzes Bukett an Instrumenten, womit auch ältere Arbeitsuchende auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen können. Das schließt zugleich mit ein, eine von der Arbeitsagentur zugewiesene, zumutbare Beschäftigung aufzunehmen, an Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen oder auch eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Gegebenenfalls muss auch ein Zusatzjob angenommen werden.

Wer allerdings das 63. Lebensjahr vollendet hat, hat – nach geltendem Recht – keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit auch nicht auf die Vermittlung in Arbeit. Das liegt an der Nachrangigkeit dieser Leistung gegenüber anderen Sozialleistungen. Denn ab dem 63. Lebensjahr ist es möglich, Altersrente zu beantragen. Sie ist also vorrangig zu beantragen. Sollte sie sich gemäß Sozialgesetzbuch XII als nicht auskömmlich erweisen, gibt es einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung