Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Irene Latz am 03. Januar 2018
5832 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Die Freiheit des Grundgesetzes. Edward Snowden.

Hallo.
Ich habe Ihre Neujahrsansprache so verstanden, dass wir das, was schon gut ist, als Kristallisationspunkt nehmen sollten, um das noch Verbesserungswürdige nach und nach eben auch in Ordnung zu bringen.
Ich brauche unsere Verfassungswerte zurück
[Liberté Égalité Fraternité Glasnost].
Kristallisationspunkte
- gegen den smart-grid-Überwachungsstaat ( GCHQ in GB bzw. „B.f.V.“+BND bei uns ),
- für die bedrohte Pressefreiheit und für die gewaltengeteilte Rechtsstaatlichkeit ( Polen! Ungarn!, bzw. „Third-Party-Rule“ vs. Art.10 GG / VDS+StGB 202D „Datenhehlerei“ vs. Whistleblower / „Landesverrat“ vs. netzpolitik.org / G20-Akkreditierungs-Entzug / fehlender Zeugenschutz für Snowden / kriminelle V-Leute / geschredderte Beweise vs. NSU-Untersuchung / u.a.m. bei uns )
sehe ich durchaus:
Die Bundesdatenschutzbeauftragte und das neue Gremium unabhängiger Richter wehren sich gegen den behinderten Zugang bei der Geheimdienstkontrolle, EUGH und Teile der Judikative in Deutschland (z.B. Verwaltungsgericht Leipzig für Reporter-ohne-Grenzen, BGH im ersten Anlauf für Edward Snowden) verteidigen uns gegen den Überwachungsstaat, gegen dessen geheimen Machtmissbrauch.
EU-Parlament, UN-Menschenrechtskommissariat, NSA-Untersuchungsausschuss, Sondierer, ChaosComputerClub u.a.m.: haben, 2013 bis heute, Schutz für Edward Snowden als Verfassungsverteidiger von unserem Land gefordert im Blick auf unsere Geschichte ( Geschwister Scholl !, Fritz Bauer!, all die Bürger, die die Stasi-Unterlagen-Behörde durchsetzten!) : es geht ! Wirksame Geheimdienstkontrolle, Whistleblowerschutz, Edward Snowden unbeschwert in Berlin. Und keine Archivausnahme mehr für Geheimdienste. Dann wären wir zurück bei unserem Grundgesetz.
Ich wünsche uns ein gutes Jahr 2018,
was kann ich noch tun dafür ?
Irene Latz

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Irene Latz
    am 07. Januar 2018
    1.

    An die Kritiker meines Beitrags hätte ich die Bitte, mir in einem Kommentar ihr "warum" zu senden, bitte.
    Denn ich fordere oben das,
    was im Grundgesetz steht ( wirksame Geheimdienstkontrolle = Artikel 10 GG, Whistleblowerschutz für unsere Verfassungsverteidiger entspricht Artikel 20 Absatz 4 GG, Schutz für Snowden in Berlin leite ich aus Artikel 16 (2) ab, und aus Artikel 44 GG),
    bzw. was sich aus dem zus. vereinbarten Trennungsgebot (transparent arbeitende Polizei / intransparente Geheimdienste) notwendig ergibt: Archivpflicht für Geheimdienste zur Wahrung der Verantwortlichkeit der Geheimdienste und Rechtsstaatlichkeit.
    Sind die Kritiker also nur gegen meine Formulierungen,
    oder tatsächlich gegen unsere Verfassung ?

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.