Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Umwelt und Tierschutz
Die neue KFZ Steuer
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
das Bundeskabinett hat am 5. Dezember die Eckpunkte zur Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Sie sind der erste Schritt zur Umsetzung einer im Koalitionsvertrag und im integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung festgelegten Maßnahme.
Diese neue Art der Besteuerung gilt jedoch nur für Neufahrzeuge. So muß man für das gleiche Fahrzeug möglicherweise eine höhere Steuer zahlen, nur weil man es früher gekauft hat. Damit werden alle bestraft, die bereits heute sparsame und umweltfreundliche Autos fahren.
Warum gibt es kein Wahlrecht zwischen der heutigen Hubraumbesteuerung und der neuen CO2-Besteuerung?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Thomas
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.